Mitteilungsblatt der Gemeinde Pentling

Januar 2026 Pentlinger Mitteilungsblatt Offizielles Informationsblatt der Gemeinde Pentling Die Gemeinde Pentling wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern ein gutes Jahr 2026 Altwasser der Donau Foto: privat

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3 Pentlinger Mitteilungsblatt Ausgabe 01/2026 Vorwort der Jahreswechsel ist ein Moment des Innehaltens, aber auch des Aufbruchs in die Zukunft. Voller Hoffnungen und Erwartungen sind wir in dieses neue Jahr 2026 gestartet, mit Zuversicht und Entschlossenheit wollen wir den kommenden Herausforderungen gemeinsam begegnen. Es wird sicherlich wieder ein arbeitsreiches Jahr, deshalb gilt schon jetzt mein ausdrücklicher Dank allen, die sich für unsere Gemeinde einsetzen: den Mitgliedern unseres Gemeinderats, unserer Vereine und Arbeitskreise, allen ehrenamtlich Engagierten sowie unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeinde. Sie arbeiten zielstrebig und verantwortungsbewusst für die Belange und Interessen unserer Bürgerinnen und Bürger, sie stärken den Gemeinschaftssinn und das Miteinander in unserer Gesellschaft. Das Jahr 2026 wird für uns alle auch wegen der bevorstehenden Kommunalwahlen imMärz von großer Bedeutung sein. Die Wahlen geben uns die Möglichkeit, unsere Ziele für eine gute, sichere und lebendige Gemeinde Pentling zu formulieren und umzusetzen. Veränderungen wird es definitiv geben, da ein neuer Bürgermeister ins Amt gewählt und auch das Gremium des Gemeinderates sich neu zusammensetzen wird. Demokratie lebt von der Beteiligung aller Bürgerinnen und Bürger. Meine Bitte an Sie: gehen Sie im März zur Wahl und entscheiden Sie mit, wer unsere Gemeinde und unseren Landkreis im respektvollen Miteinander gestalten und leiten soll. Unsere Gemeinde hat in der Vergangenheit oft gezeigt, wie stark wir sind, wenn wir uns auf unsere gemeinsamenWerte besinnen. Wir wollen angesichts der vielen Bedrohungen und Krisen nicht vor Angst gelähmt sein, sondern zusammenstehen und diese Zeit des Wandels und der Unsicherheit als Chance begreifen, unser Miteinander noch stärker und verantwortungsbewusster zu gestalten. Ich danke Ihnen für Ihre stetige Unterstützung und Ihr Engagement und ich wünsche Ihnen und Ihren Familien viel Glück und Freude, viel Tatkraft und Mut, viel Zuversicht und Gesundheit für das neue Jahr 2026! Ihre Barbara Wilhelm Erste Bürgermeisterin LiebeMitbürgerinnen undMitbürger, Manchmal beginnt ein neuer Weg nicht damit, Neues zu entdecken, sondern damit, Altbekanntes mit ganz anderen Augen zu sehen. — unbekannt —

Pentlinger Mitteilungsblatt Ausgabe 01/2026 anzeige Die Damenmannschaft des TSV erstmalig als Aussteller dabei Ein Hauch von Weihnachten in unserem Pentling Tombola der Nachbarschaftshilfe 4 Aus der gemeinde

5 Pentlinger Mitteilungsblatt Ausgabe 01/2026 Aus der gemeinde anzeige Bild oben: Anna Mücke; Regensburger Hilfe für Geflüchtete e.V. Bild links: Seifenblasenshow mit Ronja Sonnenschein Trotz eisigen Temperaturen und kalten Fingern zog der diesjährige Weihnachtsmarkt wieder viele Besucher von nah und fern an. Mit einer warmen und herzlichen Rede eröffnetet die erste Bürgermeisterin Frau Barbara Wilhelm zusammen mit dem Christkind, gespielt von der Pentlingerin Florina Kellner (16), und der Blaskapelle Moosgrabentaler Weisenbläser feierlich den Weihnachtsmarkt. Mit hellen Stimmen sangen die Kinder des Kindergartens Pentling und Großberg die bekannten Weihnachtslieder: „Dicke rote Kerzen“; „Wir tanzen um den Weihnachtsbaum“ und „Beisammensein im Kerzenschein“. An Klavier und Gitarre wurden die Schulkinder der Grundschule Großberg musikalisch bei den Liedern: „Merry Christmas everyone“, „We wish you a Merry Christmas“ und „Fröhliche Weihnacht überall“ unterstützt. Nach einem langen und großen Applaus kam der Nikolaus, gespielt von Alois Stumfoll, und beschenkte gemeinsam mit dem Christkind die Kinder mit reichlich Obst und Süßigkeiten, die vom V-Markt gespendet wurden. Während die Erwachsenen in Ruhe die unterschiedlichen Stände durchstöbern konnten, gab es viele spannende Aktivitäten für die Kinder. Neben einer magischen Seifenblasenshow mit Rauch und Flammen, bunten Luftballonmodellagen und funkenden Glitzertattoos von Ronja Sonnenschein, hat Ilona Göllnitz, eine Lesepatin von der Freiwilligenagentur und zugleich Mama eines Kindergartenkindes die Weihnachtsgeschichten „Das Eselchen und der kleine Engel“ und „Frida, die kleine Waldhexe-Plätzchenzauber, Kuchenstück-Zusammensein ist Weihnachtsglück“ vorgelesen. Im Foyer des Rathauses gab es wie immer den beliebten Basteltisch, der von der Jugendpflegerin Meike Wagner betreut wurde. Dort konnten die Kinder wieder kreativ werden und Weihnachtliches basteln. Von herzhaften Schmankerln über heißen Glühwein bis hin zu kunstvollen Handarbeiten – die gut gefüllten Stände boten für jeden Geschmack etwas an. Neben leckeren Knackersemmeln, gebratene Champignons, Crepes, gebrannte Mandeln, Zuckerwatte und vieles mehr boten die Händler ein vielfältiges Warenangebot an. Unter anderem wurden Holzartikel, Weihnachtsschmuck, Keramik, Schmuck aus Edelstein und Silber und selbst hergestellter Honig aus Matting angeboten. Als Bauchladenverkäufer waren Grundschüler eifrig unterwegs und verkauften Tee. Die Nachbarschaftshilfe verkaufte ebenfalls wieder Lose für die Tombola, die natürlich wie immer ruck zuck ausverkauft war. Bericht: hannah Simmerl, auSzuBildende; FotoS: redaktion

Aus der gemeinde 6 Pentlinger Mitteilungsblatt Ausgabe 01/2026 Die Umweltbildung in Bayern hat Grund zum Feiern: Bereits seit 15 Jahren vergibt der Naturschutzverband LBV (Landesbund für Vogel- und Naturschutz) mit Unterstützung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt- und Verbraucherschutz an engagierte Kitas die Auszeichnung „ÖkoKids – KindertageseinRICHTUNG NACHHALTIGKEIT“. Auch der Kindergarten Großberg hat sich, wie im vergangenen Jahr, wieder mit einem Projekt beteiligt. Die Kindergartenleiterin Tanja Burger und die stellvertretende Leiterin Christina Greiner haben an der Auszeichnungsveranstaltung in München teilgenommen und wurden dort vom bayerischen Umweltminister Thorsten Glauber und vom LBV-Vorsitzender Dr. Norbert Schäffer für ihr Engagement zu wichtigen Umwelt- und Nachhaltigkeitsthemen im Rahmen einer Fachtagung in geehrt. „Seit 15 Jahren begleiten wir Kitas dabei, Nachhaltigkeit im Alltag lebendig werden zu lassen. Jedes Jahr berührt mich aufs Neue, mit welchem Herzblut und welcher Kreativität die Einrichtungen ihre Projekte umsetzen“, sagt die LBV Projektleiterin Carmen Günnewig. „Dass ÖkoKids über all diese Jahre so gewachsen ist, zeigt eindrucksvoll, wie sehr das Thema Nachhaltigkeit inzwischen in unseren Kitas und in unserer Gesellschaft verwurzelt ist.“ In diesem Jahr erhalten 245 Kindertageseinrichtungen den begehrten Titel. Das Projekt des Großberger Kindergartens war im vergangenen Jahr „Papiersparen ist (kinder-) leicht!“ und wurde von den Kindern und Betreuerinnen im Kindergartenjahr 24/25 mit viel Kreativität und Engagement durchgeführt. Die Kinder freuen sich nun, dass an der Ökokids- Tafel im Eingangsbereich und in der Waldhütte eine weiter Anerkennungs- Blume hängt. Das Kindergartenteammöchte auch weiterhin durch die Teilnahme an der Aktion den Kindern zukunftsrelevante Kompetenzen und Werte vermitteln und so einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen leisten. Bericht: tanja Burger; Foto: carmen günnewig Erneut Ökokids- Auszeichnung für Kindergarten Großberg anzeige Auszeichnung Ökokids mit links Umweltminister Thorsten Glauber und rechts LBV Vorsitzender Dr. Norbert Schäffer

7 Pentlinger Mitteilungsblatt Ausgabe 01/2026 Aus der gemeinde Wie schon in den letzten Jahren haben wieder viele Kinder der beiden Gemeindekindergärten Pentling und Großberg mit ihren Familien liebevoll verpackte Päckchen für die Kinder in Osteuropa zusammengestellt. 74 Pakete brachten die Kinder stolz mit in den Kindergarten. Koordiniert wird diese wertvolle Aktion „Geschenk mit Herz“ der Hilfsorganisation HUMEDICA in der Gemeinde Pentling seit vielen Jahren von Anette Kohlmeier aus Niedergebraching. Auch mehrere Bürgerinnen und Bürger aus der Gemeinde Pentling und den umliegenden Gemeinden wollten vor Weihnachten Gutes für andere tun, packten die auf einer Liste vorgeschlagenen Geschenke in weihnachtlich gestaltete Schuhkartons und übergaben diese an Frau Kohlmeier. So konnten insgesamt 151 Päckchen mit einem LKW in die Hauptzentrale nach Kaufbeuren gebracht werden. Nach der Zuordnung machten sie sich dann auf den Weg zu den hilfsbedürftigen Kindern in Osteuropa, um rechtzeitig noch bis Hl. Abend bei den Kindern zu sein. Bericht: n. kohlmeier; Foto: privat geschenk mit Herz 2025 Einen Schuhkarton füllen für den guten Zweck anzeige anzeige

Aus der gemeinde 8 Pentlinger Mitteilungsblatt Ausgabe 01/2026 Am 13. Dezember 2025 fand um 15 Uhr der stimmungsvolle Weihnachtsmarkt in Pentling statt. Bei festlicher Atmosphäre und liebevoll dekorierten Ständen wurden zahlreiche Besucher angezogen. Die Grundschule Großberg eröffnete mit der Klasse 3a die Aufführungen mit dem herzlichen Wunsch „Merry Christmas everyone“, gefolgt von der 3b, die den klassischen Weihnachtsgruß „We wish you a Merry Christmas“ darbot. Den Abschluss bildete die 3c mit ihrem lebendigen Vortrag „Fröhliche Weihnacht überall“, der die Anwesenden in eine besinnliche Weihnachtsstimmung versetzte. Der Markt bot nicht nur musikalische Highlights, sondern auch köstliche Leckereien und handgefertigte Weihnachts geschenke, die von den lokalen Händlern angeboten wurden. Ein gelungener Tag, der die Vorfreude auf das bevorstehende Fest weiter steigerte. Bericht: manuela patermann; Foto: gS groSSBerg Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger folgten der Einladung der Nachbarschaftshilfe Pentling zu einem adventlichen Nachmittag unter demMotto „Gemeinsam statt einsam“ imBürgersaal. Bei Kaffee, selbstgebackenem Kuchen und weihnachtlichen Leckereien stand vor allem eines im Mittelpunkt: das Miteinander, gute Gespräche und ein paar unbeschwerte Stunden in der Vorweihnachtszeit. Gerade diese Zeit ist für viele Menschen nicht nur besinnlich, sondern auch mit Einsamkeit verbunden. Umso wichtiger war es den Organisatoren, einen offenen Treffpunkt zu schaffen, an dem Begegnung und Austausch möglich sind. Dieses Angebot wurde von den Anwesenden sehr gut angenommen. Für eine besondere Überraschung sorgte der spontane Besuch des Nikolaus, der zur Freude aller Gäste vorbeischaute und für eine zusätzliche adventliche Stimmung sorgte. Der Vorsitzende der Nachbarschaftshilfe Pentling, Sebastian Hopfensperger, sowie Carina Harmanlik von der Gemeindeverwaltung zeigten sich im Anschluss sehr zufrieden mit dem Verlauf der Veranstaltung und der positiven Resonanz. Auch Gemeinderätin Marianne Wild und Theodor Gruschka schauten beim Adventsnachmittag vorbei und nutzten die Gelegenheit zum persönlichen Austausch. Die Nachbarschaftshilfe Pentling bedankt sich bei allen Besucherinnen und Besuchern sowie bei den Helferinnen und Helfern, die mit ihrem Engagement und den mitgebrachten Kuchen zu einem gelungenen Nachmittag beigetragen haben. Bericht: SeBaStian hopFenSperger, nachBarSchaFtShilFe; Foto: privat Adventsnachmittag der Nachbarschaftshilfe Pentling: „Gemeinsam statt einsam“ gut besucht anzeige Grundschulkinder verzaubern mit weihnachtlichen Aufführungen

JANUAR 2026 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DER GEMEINDE PENTLING 9 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DER GEMEINDE PENTLING Herausgeber der „Amtlichen Nachrichten und Mitteilungen der Gemeinde Pentling“ und verantwortlich für deren Inhalt: Gemeinde Pentling, 1. Bürgermeisterin Barbara Wilhelm, Am Rathaus 5, 93080 Pentling, Tel. 0941/92082-0 GEMEINDEVERWALTUNG Am Rathaus 5, 93080 Pentling Telefon: 0941/92082-0 Telefax: 0941/92082-20 Internet: www.pentling.de E-Mail: info@pentling.de Montag 8–12 und 14–16 Uhr  Dienstag 8–12 Uhr  Mittwoch 8–12 Uhr  Donnerstag 13–18 Uhr  Freitag 8–12 Uhr  ANSPRECHPARTNER Erste Bürgermeisterin Barbara Wilhelm Zimmer O.11 Telefon 0941/92082-18 info@pentling.de barbara.wilhelm@pentling.de Geschäftsleitung, Hauptverwaltung, Bauleitplanung, Grundstücke, Öffentliche Sicherheit und Ordnung Christoph Limmer Zimmer E.10 Telefon 0941/92082-29 info@pentling.de christoph.limmer@pentling.de Assistentin der Bürgermeisterin / Mitteilungsblatt Birgit Burgel Zimmer O.10 Telefon 0941/92082-17 mitteilungsblatt@pentling.de birgit.burgel@pentling.de Information / Bürgerbüro Sylvia Wittmann Zimmer E.09 Telefon 0941/92082-11 mitteilungsblatt@pentling.de buergerbuero@pentling.de sylvia.wittmann@pentling.de Einwohnermeldeamt, Beantragung von Ausweisen, Pässen, Änderung der Tonnen für die Müllabfuhr, Bürgerbüro Cornelia Kopp Zimmer E.08 Telefon 0941/92082-12 buergerbuero@pentling.de cornelia.kopp@pentling.de Finanzverwaltung Markus Maier Zimmer E.11 Telefon 0941/92082-27 info@pentling.de markus.maier@pentling.de Standesamtsleitung / Friedhofsverwaltung Christian Sauerer Zimmer E.03 Telefon 0941/92082-15 standesamt@pentling.de christian.sauerer@pentling.de Kassenleitung Katja Schmidl Zimmer E.02 Telefon 0941/92082-14 rechnung@pentling.de Soziales, Gewerbeanmeldungen, Schwerbehindertenausweise, Fischereischeine, Fundsachen Carina Harmanlik Zimmer E.07 Telefon 0941/92082-16 buergerbuero@pentling.de nachbarschaftshilfe@pentling.de carina.harmanlik@pentling.de Bauamtsleitung / Bauhof Thomas Kohlmeier Zimmer O.01 Telefon 0941/92082-19 bauamt@pentling.de thomas.kohlmeier@pentling.de Bauamt / Grundstücksentwässerung Adrienne Halbrucker Zimmer O.02 Telefon 0941/92082-25 bauamt@pentling.de adrienne.halbrucker@pentling.de Bauamt / Unterhalt gemeindlicher Anlagen Wolfgang Heigl Zimmer O.02 Telefon 0941/92082-24 bauamt@pentling.de wolfgang.heigl@pentling.de Bauamt / Straßensperrungen Carina Linhart Zimmer O.07 Telefon 0941/92082-22 bauamt@pentling.de carina.linhart@pentling.de Kindergartengebühren / Abwassergebühren Andrea Rosenberg Zimmer O.06 Telefon 0941/92082-23 standesamt@pentling.de andrea.rosenberg@pentling.de Personalverwaltung / Beitragswesen Stefan Walig Zimmer O.08 Telefon 0941/92082-21 standesamt@pentling.de stefan.walig@pentling.de ABFALLENTSORGUNG Den Entsorgungskalender finden Sie im Internet unter Landkreis-Regensburg - Entsorgungskalender und den Abfallratgeber unter https://www. landkreis-regensburg.de/buergerservice/abfallratgeber/ Restmüll Mittwoch 14.01.  Mittwoch 28.01.  Mittwoch 11.02.  Papiertonne Dienstag 03.02.  Sperrmüll Sperrmüll wird nach Voranmeldung bei der Fa. Meindl über das Internet www.meindl-entsorgung.de oder per Sperrmüllkarte (erhältlich bei der Gemeinde) von zu Hause abgeholt. Entsorgungsdaten online Alle Entsorgungsdaten finden Sie auch im Internet unter www.entsorgungsdaten.de. Den Entsorgungskalender finden Sie im Internet unter Landkreis-Regensburg - Entsorgungskalender und den Abfallratgeber unter https://www. landkreis-regensburg.de/buergerservice/abfallratgeber/ ÖFFNUNGSZEITEN WERTSTOFFHOF Großberger Weg 30, 93080 Pentling Montag 16.00 bis 18.00 Uhr  Mittwoch 16.00 bis 18.00 Uhr  Freitag 13.00 bis 16.00 Uhr  Samstag 09.00 bis 12.00 Uhr  BÜCHEREI GRUNDSCHULE GROSSBERG Öffnungszeiten: Montag 17:00 – 19:00 Uhr  Donnerstag 15:30 – 17:30 Uhr  Die Bücherei ist erreichbar unter folgender E-Mail-Adresse: buecherei@ pentling.de. Aktuelle Hinweise finden Sie unter https://webopac.winbiap.de/pentling. Hygiene- und Abstandsregelungen sind einzuhalten, Desinfektionsmittel stehen bereit. BÜRGERSERVICEPORTAL Nutzen Sie unseren Onlineservice auf unserer Homepage www.pentling.de für Gemeindedienstleistungen wie: Meldebescheinigungen anfordern  Führungszeugnisse beantragen  Wohnungsgeberbestätigung aus-  drucken Geburts- Ehe- Lebenspartner-  schafts- und Sterbeurkunden beantragen Briefwahlunterlagen beantragen  Wasserzählerstände eingeben  Abmeldung ins Ausland  Übermittlungssperren beantragen  Meldeauskunft  Gewerbezentralregisterauskunft  WEITERE TELEFONNUMMERN Grundschule Großberg  09405/2160 Grundschule Großberg  (Mittagsbetreuung) 09405/940663 Angrüner Mittelschule  Bad Abbach 09405/9501-0 Kindergarten Pentling  0941/93370 Kindergarten Großberg  9405/6211 Hand in Hand Kinderkrippe  Pentling 0941/30787990 Kinderhort Großberg  09405/9699158 Seniorenpflegeheim  Haus Benedikt 0941/698411-0 Johannes-Hospiz  0941/899 355 01 Störung Strom REWAG (24 h)  0941/601-3555 Störung Strom Bayernwerk  0941/28003366 Störung Gas REWAG (24 h)  0941/601-3444 Wasserversorgung (WZV)  09406/9410-0

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DER GEMEINDE PENTLING JANUAR 2026 10 Kommunale Wärmeplanung der Gemeinde Pentling; Information und weitere Vorgehensweise Die Gemeinde Pentling muss bis zum 30.06.2028 eine kommunale Wärmeplanung (KWP) erstellen. Bei Kommunen unter 10.000 Einwohner kann ein vereinfachtes Verfahren durchgeführt werden. Dieses wurde so gestaltet, dass der Planungsprozess für kleinere Gemeinden wirtschaftlich und verhältnismäßig bleibt. Es reduziert Planungsanforderungen und -kosten und bleibt dabei auf die zentralen Elemente der KWP fokussiert. Der Freistaat Bayern fördert die Erstellung einer KWP pauschal mit 52.100 €. Es wird erwartet, dass die Planung deutlich weniger kostet. Der überschießende Betrag verbleibt bei der Kommune. Die Gemeinde wird nun einAngebot von geeigneten Planungsbüros einholen. Bei Auftragsvergabe kann die erste Hälfte der Fördersumme abgerufen werden. In der Sitzung erläutert Herr Laumbacher von der Energieagentur Regensburg e.V. das Thema kommunale Wärmeplanung näher. Antrag der CSU-Fraktion; Information des Gemeinderates zum aktuellen Stand über die Ausweisung von Windvorranggebieten Am 13.11.2025 stellte die CSU-Fraktion den Antrag „Information des Gemeinderates zum aktuellen Stand über die Ausweisung von Windvorranggebieten auf dem Gebiet der Gemeinde Pentling“. Der Antrag wurde allen Gemeinderäten zugestellt. Bereits in der Sitzung vom 20.11.2025 wurde das Thema Windkraftanalgen/Windvorranggebiete angesprochen (siehe Sitzungsniederschrift). Da die Unterlagen des Regionalen Planungsverbandes (RPV) auf zwei verschiedenen Unterpunkten auf der Homepage veröffentlicht sind, hat die Verwaltung auf der Homepage der Gemeinde Pentling die entsprechenden Links zu den Unterlagen eingepflegt. Der RPV hat am 18.09.2025 sich in der 2. Auslegungsrunde mit den Stellungnahmen und Einwendungen von Behörden und Bürgern befasst. Die Einwendungen des Gemeinderates wurden alle abgewogen und nicht berücksichtigt. Einer Streichung der beantragten Vorranggebiete wurde nicht nachgekommen. Der RPV hält an dem Flächenziel 1,8% fest. Die Entscheidungskompetenz hierzu hat alleinig der RPV. Die Siedlungsabstände mit 900m zum Innenbereich wurden so gewählt, dassWindkraftanlagen möglich sind und zugleich der Lärmschutz für die Anwohner erreicht werden kann. Ein größerer Abstand hätte dazu geführt, dass keine ausgewogene Kulisse entstanden wäre. Ferner sieht der RPV keine Umzingelung und keine Überlastung der Gemeinde Pentling In Bezug auf die Wirtschaftlichkeit von Windkraftanlagen verweist der RPV auf das unternehmerische Risiko. Als hartes Ausschlusskriterium wurde inAnlehnung an das EEG dieWind-/Standortgüte <50% in 160m Höhe festgelegt. Die Pentlinger Standorte sind hier darüber. Der Beschluss zu § 28 ROG –Beschleunigungsgebiete- ist nach dem ROG verpflichtend. Dies bedeutet, dass unter bestimmten Voraussetzungen Beschleunigungsgebiete bestimmt werden können. Hierzu gibt es aber noch keine Handlungsanweisung der Ministerien. Sofern ein Beschleunigungsgebiet definiert ist, sind dort keine vertieften Umweltprüfungen mehr vor zu nehmen, da dies bereits im Vorfeld durch die Regierungen geprüft worden ist. Auch werden hier gleich Minderungs- und Vermeidungsmaßnahmen festgeschrieben. Es wird davon ausgegangen, dass sehr viele Gebiete in der Region 11 Beschleunigungsgebiete werden, da die Naturschutzgebiete, FFH-Gebiete etc. bereits in den aktuellen Karten berücksichtigt sind. Welche Gebiete Beschleunigungsgebiete sein werden, steht aktuell aber nicht fest. Diese Prüfung findet in einem eigenen Verfahren statt und ist ein behördeninterner Akt der Höheren Landesplanungsbehörde und den Fachbehörden. Der RPV hat dann hierüber Beschluss zu fassen. Bezüglich der Einlegung von Rechtsmittel: Beschlüsse des Regionalen Planungsverbandes sind grundsätzlich nicht anfechtbar. Im Falle der Rechtsmitteleinlegung gegen dieses Verfahren, wäre zum einen eine Normenkontrollklage durchzuführen und zum anderen Mängel gegenüber dem RPV geltend zu machen. Hierfür gibt es eine Jahresfrist nach Veröffentlichung des Gesetzes (welche noch nicht stattgefunden hat). Für die Begründung der Klage werden jedoch einige Gutachten o.ä. an Zuarbeit gebraucht um die Begründungen zu untermauern. Die Kosten-Nutzen-Relation wird zu hinterfragen sein. Tendenziell hat der VGH in seiner Rechtsprechung bei raum- und landesgesetzlich bedeutenden Gesetzen ein Normerhaltungsinteresse. Hintergrund ist die Sicherstellung der Stromversorgung Deutschlands mit erneuerbaren Energien, welches im überragenden öffentlichen Interesse liegt (§ 2 EEG). Es wird damit gerechnet, dass Anfang des Jahres 2026 die Rechtskraft des geänderten Regionalplanes eintritt. Von da an beginnt die Jahresfrist der Klage zu laufen. Prüfbericht des Rechnungsprüfungsausschusses; Feststellung der Jahresrechnung 2024 und Entlastung der Verwaltung FESTSTELLUNG DER JAHRESRECHNUNG 2024 Die Jahresrechnung 2024 wurde in der Zeit vom 27.10.2025 bis 04.12.2025 gemäß Art. 103 GO vom Rechnungsprüfungsausschuss örtlich geprüft. Die Prüfung wurde von den Prüfern erläutert. Unstimmigkeiten wurden nicht festgestellt. Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2024 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt, die über- und außerplanmäßigen Ausgaben genehmigt. Das Rechnungsergebnis wurde bereits in der Sitzung vom 18.09.2025 vorgestellt, es wurde allen Gemeinderatsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt und liegt außerdem dieser Niederschrift als Anlage bei. Das Rechnungsergebnis ist Bestandteil dieses Beschlusses. FESTSTELLUNG DER PERSÖNLICHEN BETEILIGUNG DER 1. BÜRGERMEISTERIN BARBARA WILHELM 2. Bürgermeister Sebastian Hopfensperger übernahm die Sitzungsleitung für die Tagesordnungspunkte 3.2 und 3.3. Der Gemeinderat stellt vor der weiteren Beschlussfassung die persönliche Beteiligung gemäßArt. 49 GO von 1. Bürgermeisterin Barbara Wilhelm fest. Sie nimmt daher an Beratung und Abstimmung nicht teil. ENTLASTUNG DER VERWALTUNG Gemäß Art. 102 Abs. 3 GO beschließt der Gemeinderat, mit den heute festgestellten Ergebnissen zur Jahresrechnung 2024 die Entlastung der Verwaltung zu erteilen. Erlass einer Hebesatzsatzung für die Realsteuern der Gemeinde Pentling Am 01.01.2025 ist die Grundsteuerreform in Kraft getreten. Hierfür mussten die Hebesätze der Grundsteuer neu beschlossen werden. In seiner Sitzung vom 10.10.2024 beschloss der Gemeinderat die Hebesätze für die GrundsteuernA und B vorerst bei jeweils 310 % zu belassen, auch wenn nach damaligen Datenstand insgesamt Mindereinnahmen zu erwarten waren. Es wurde beschlossen, dass – nach Feststellung der tatsächlichen Einnahmen durch die Grundsteuer im Jahr 2025 - die Hebesätze für die Grundsteuern A und B für 2026 so angepasst werden, dass mindestens eineAufkommensneutralität zu den Einnahmen aus dem Jahr 2023 hergestellt wird. Die tatsächlichen Ist-Einnahmen im Jahr 2023 lagen bei der Grundsteuer A bei 48.801,47 € und bei der Grundsteuer B bei 760.054,11 €. Hierin sind aber geringfügige Gemeinderatssitzung vom 11. Dezember 2025

JANUAR 2026 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DER GEMEINDE PENTLING 11 Nachzahlungen aus Vorjahren beinhaltet. Die reine Grundsteuer-Veranlagung für 2023 lag bei der Grundsteuer A bei 48.331,91 € und bei der Grundsteuer B bei 759.956,38€. Die voraussichtlichen Grundsteuer-Einnahmen für das Jahr 2025 (Stand: 28.11.2025, ohne Nachzahlungen aus Vorjahren) belaufen sich auf 26.370,51 € in der Grundsteuer A und 742.712,47 € in der Grundsteuer B. Nach aktuellem Stand ergeben sich somit imVergleich zum Jahr 2023 voraussichtliche Mindereinnahmen in der Grundsteuer A in Höhe von 21.961,40 € und in der Grundsteuer B in Höhe von 17.243,91 €. Zur Erreichung der Aufkommensneutralität wäre eine Anhebung der Hebesätze in der Grundsteuer A um 259 %-Punkte und in der Grundsteuer B um 8 %-Punkte notwendig. Da immer noch nicht alle Grundstücke veranlagt wurden – lt. Realsteuerstelle konnten ca. 150 Fälle noch nicht abschließend bearbeitet werden - ergibt sich allerdings eine gewisse Ungenauigkeit in der Prognose, so dass sich die tatsächlichen Einnahmen aus der Grundsteuer für das Jahr 2025 leider noch nicht genau beziffern lassen. Laut Mitteilung der Realsteuerstelle vom 26.11.2025 ist bei keiner der Mitgliedsgemeinden insgesamt (Grundsteuer A und B zusammengerechnet) ein nennenswerter Einbruch der Grundsteuermessbeträge gegenüber dem Jahr 2024 zu verzeichnen. Die Gesamtheit der Messbeträge in der Realsteuerstelle lassen (auch ohne die noch zu prüfenden Fälle) eine moderate Steigerung erkennen. BESCHLUSS: Da laut Realsteuerstelle noch ca. 150 Fälle nicht bearbeitet sind, ist noch keine endgültige Einschätzung über Mehr- oder Mindereinnahmen bei der Grundsteuer möglich. Daher sollen die Hebesätze bis zum Vorliegen von belastbaren Daten bei der Grundsteuer A und B bei 310 % belassen werden. Mögliche Mindereinnahmen bei der Grundsteuer werden weiterhin in Kauf genommen. Eine erneute Überprüfung erfolgt Ende 2026 zum Beschluss der Hebesätze für das Jahr 2027. Die Hebesatzsatzung wird wie folgt beschlossen: Satzung über die Festsetzung der Hebesätze bei den Realsteuern der Gemeinde Pentling (Hebesatzsatzung) Aufgrund des Art. 22 Abs. 2, Art. 23 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.02.1998 (GVBl. S 796), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.12.2024 (GVBl. S. 573) und Art. 18 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.04.1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.12.2024 (GVBl. S. 573) in Verbindung mit § 25 Abs. 1 und 2 des Grundsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.08.1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.12.2024 (BGBl. I Nr. 387) und Art. 5 des Bayerisches Grundsteuergesetzes vom 10.12.2021 (GVBl. S. 638), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.04.2023 (GVBl. S. 128) sowie §16 Gewerbesteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.02.2025 (BGBl. I Nr. 69), erlässt die Gemeinde Pentling folgende Satzung: § 1 HEBESÄTZE Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 310 v. H. für die Grundstücke (Grundsteuer B) 310 v. H. Gewerbesteuer 380 v. H. § 2 IN-KRAFT-TRETEN Diese Satzung tritt zum 01.01.2026 in Kraft. Bauantrag zum Bau eines Doppelhauses, Am Hazziberg 9 Bei der Gemeinde ging ein Bauantrag zum Bau eines Doppelhauses Am Hazziberg 9 ein. Für das Gebiet existiert kein Bebauungsplan und ist somit nach § 34 BauGB zu beurteilen. Das Bauvorhaben muss sich nach Art und Maß in die Umgebung einfügen. Die Umgebungsbebauung sieht aktuell eine E+D Bebauung vor. Hier soll nun E+1+D Gebäude errichtet werden. Die Firsthöhe erreicht somit 10,60m und eineWandhöhe von 6,40m. Die Abstandsflächen können eingehalten, die Stellplätze nachgewiesen werden. Die Nachbarunterschriften liegen vor. Das gemeindliche Einvernehmen (§36 BauGB) bzw. die Zustimmung der Gemeinde Pentling (§36a BauGB) wird erteilt. Bekanntgabe von Auftragsvergaben Anschaffung von I-Pads mit Koffer für  die Grundschule 12.063,62 € (Förderung 9.800 €) Bekanntgabe von Bauvorhaben Garagenaufbau zur Wohnraumerweite-  rung, Hangstr. 10 Neubau eines Einfamilienhauses mit  Stellplätze, Köhlerweg 2b Information zu aktuellen Themen Der Wahlleiter der Gemeinde Pentling  hat die Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Gemeinderates und der/s ersten Bürgermeisterin/s zur Kommunalwahl am 08.03.2026 bekannt gemacht. Bis 08.01.2026 können im Rathaus Wahlvorschläge eingereicht werden. Für den Fall von neuen Wahlvorschlagsträgern bei Kreiswahlen oder Gemeindewahlen werden ferner die Unterstützungslisten im Einwohnermeldeamt aufgelegt. Bitte um Beachtung der Eintragungszeiten gemäß Bekanntmachung. Ab 2026 wird von der GFN ein neues  Leasingfahrzeug VW ID.3 für das Carsharing zur Verfügung gestellt. Ostermarkt 2026 entfällt aufgrund der  Kommunalwahltermine im März. Verkehrsschau in Pentling hat stattge-  funden. Baugebiet Hagenbreiten – Arbeiten sind  abgeschlossen. Sanierung Dorfplatz Matting wird in  Kürze abgeschlossen. Sanierung Hartplatz an der Schule abge-  schlossen. Sanierung Sängerweg, Iglbergweg gut  im Zeitplan (Iglbergweg Trag- und Deckschicht, bei Sängerweg nur Tragschicht eingebaut. Sanierung Hölkering liegt ebenfalls gut  im Zeitplan. Trag- und Deckschicht um unteren Bereich eingebaut. Wintersicherung im oberen Bereich. Sitzungskalender An folgenden Tagen sind Gemeinderatssitzungen im Sitzungssaal des Rathauses geplant – vorläufiger Terminplan: Do , 15. Januar 2026 um 19:30 Uhr  Do , 12. Februar 2026 um 19:30 Uhr  Do , 26. März 2026 um 19:30 Uhr  Do , 23. April 2026 um 19:30 Uhr  Do , 07. Mai 2026 um 19:30 Uhr  konstituierende Sitzung Do , 21. Mai 2026 um 19:30 Uhr  Do , 18. Juni 2026 um 19:30 Uhr  Do , 09. Juli 2026 um 19:30 Uhr  Do , 30. Juli 2026 um 19:30 Uhr  Ostermarkt 2026 entfällt Aufgrund wichtiger Wahlvor- und Nachbereitungen und den Terminen der Kommunalwahlen selbst wird der traditionelle Ostermarkt der Gemeinde Pentling im März 2026 ausfallen. Wir bitten um Ihr Verständnis und freuen darauf, Sie bald zu einer späteren Veranstaltung wieder begrüßen zu dürfen.

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DER GEMEINDE PENTLING JANUAR 2026 12 Am 08. März 2026 sind die Bürgerinnen und Bürger unsere Gemeinde aufgerufen, für die Gemeinde Pentling den 1. Bürgermeister/in und die Gemeinderatsmitglieder sowie für den Landkreis den Landrat/-in und die Kreistagsmitglieder zu wählen. Die Kommunalwahl entscheidet über die Führung der Gemeinde und des Landkreises in den nächsten sechs Jahren. Wählen können bei den Kommunalwahlen alle Wahlberechtigt bei Gemeinde- und Landkreiswahlen sind alle Personen, die am Wahltag Unionsbürgerinnen oder Unionsbürger sind, das 18. Lebensjahr vollendet haben, sich seit mindestens zwei Monaten imWahlkreis mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen aufhalten und nicht nach Art. 2 vomWahlrecht ausgeschlossen sind. Bürgermeister und Gemeinderat werden bei getrennten Wahlgängen ermittelt. Die Anzahl der zu wählenden Gemeinderatsmitglieder hängt von der Einwohnerzahl ab. In Pentling sind 20 Gemeinderatsmitglieder zu wählen. Landrat und Kreistagsmitglieder werden ebenfalls in zwei getrennten Wahlgängen ermittelt. Bei der Kreistagswahl sind 70 Kreistagsmitglieder zu wählen. Das Bayerische Kommunalwahlrecht ist das komplizierteste, dafür aber auch das vielfältigsteWahlrecht. Jeder Bürger kann auf seinem Stimmzettel praktisch den Gemeinderat oder den Kreistag „zusammenstellen“, den er sich persönlich wünscht. Jede Liste von politischen Parteien oder Bürgergruppen enthält grundsätzlich so viele Kandidaten, wie Sitze im Gemeinderat zu vergeben sind. Folglich können auf jeder Liste in Pentling bis zu 20 Kandidaten stehen und folglich hat jederWähler 20 Stimmen. DerWähler kann die Liste unverändert annehmen. Er gibt dann praktisch jedem, der auf der Liste steht, eine Stimme. Dazu zeichnet er sein Kreuz in den Kreis oben auf der Liste neben dem Namen der Partei. Er wählt die Kandidaten damit gleichzeitig auch in der Reihenfolge, wie sie auf dem Stimmzettel stehen. PANASCHIEREN Der Wähler kann aber auch aus verschiedenen Listen diejenigen Kandidaten auswählen, die er für geeignet hält. Dann platziert er sein Kreuz in die Kästchen vor dem Namen. Zu beachten ist dabei, dass nur so viele Kreuze gemacht werden dürfen, wie Stimmen zu vergeben (Gemeinderatsmitglieder zu wählen) sind. Kreuzt er weniger an, ist der Stimmzettel gültig – derWähler hat aber Stimmen verschenkt. KUMULIEREN DerWähler kann schließlich bis zu drei Stimmen auf einen Kandidaten häufeln, wenn er ihn für besonders geeignet hält. Dazu muss er die Zahl eintragen.Auch hier dürfen nicht mehr Stimmen vergeben werden, als Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind. Durch diese bevorzugte Stimmabgabe kann z.B. ein Kandidat auf einem schlechten Listenplatz vorgewählt werden; d.h. er kann andere Leute auf seiner Liste überholen. Der Bürger kann damit die vorgegebene Reihung der Parteien oder Bürgergruppen korrigieren. Hier ist zu beachten: ein*e Kandidat*in kann maximal 3 Stimmen erhalten. Die gleichen Möglichkeiten bietet auch das Wahlrecht für den Kreistag. Hier kann jeder Wähler 70 Stimmen verteilen oder eine Liste unverändert annehmen. Der 1. Bürgermeister/-in wird mit absoluter Mehrheit gewählt. Einer der Kandidaten muss also im erstenWahlgang mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erzielen. Erreicht keiner der Kandidaten im ersten Wahlgang die erforderliche Mehrheit, so findet zwischen den zwei Kandidaten, die die meisten Stimmen erreicht haben eine Stichwahl statt. Ähnlich ist es mit dem Landrat. Die Stichwahl findet dann am 22.03.2026 statt. Kommunalwahl 2026 IMPRESSUM Herausgeber Regensburger Straße 6, 93164 Laaber, www.dtpd.com Verantwortlichkeiten a) für redaktionelle Inhalte im Sonderteil „Amtliche Bekanntmachungen“ in der Heftmitte: Gemeinde Pentling, 1. Bürgermeisterin Barbara Wilhelm, Am Rathaus 5, 93080 Pentling, Telefon 09 41 / 920 82 - 0 b) für redaktionelle Inhalte im gesamten Magazin mit Ausnahme des Sonderteils „Amtliche Bekanntmachungen“ in der Heftmitte: DTP-Studio DENZL (Herausgeber) c) für den Anzeigenteil: DTP-Studio DENZL (Herausgeber) Kontakt zur Redaktion mitteilungsblatt@pentling.de Kontakt zu Anzeigenverkauf und Verlag DTP-Studio DENZL, Abteilung „Das Amtliche“ Telefon 09 41 / 44 80 68 - 13, Fax 09 41 / 44 80 68 - 16 info@das-amtliche.info, https://www.das-amtliche.info Erscheinungsweise 3.250 Exemplare, 12 x jährlich jeweils zur Monatsmitte, kostenlose Verteilung an alle Haushalte Online-Ausgabe: https://www.pentlinger-mitteilungsblatt.de Keine Haftung für Druckfehler oder den Inhalt der Anzeigen. Keine Rücksendung von unverlangt eingesandten Unterlagen. Jede Weiterverwertung des Inhalts bedarf der schriftlichen Zustimmung des Herausgebers. Für namentlich gekennzeichnete Artikel sind die Autoren verantwortlich; die Beiträge müssen nicht unbedingt der Meinung der Redaktion entsprechen. Die nächste Ausgabe des Mitteilungsblatts erscheint am: Samstag, 14. Feb. 2026 Anzeigenschluss: Donnerstag, 29.01.2026 Redaktionsschluss: Donnerstag, 29.01.2026 Sie können, wie gewohnt, die Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahl 2026 auf verschiedene Arten beantragen: vorzugsweise digital über das Bürger-  serviceportal auf der gemeindlichen Homepage schriftlich oder per QR-Code nach Erhalt  des Wahlbenachrichtigungsbriefes Wichtige Hinweise bei Anträgen: Bitte geben Sie bei Anträgen auf Ausstellung von Briefwahlunterlagen immer die vollständigen Daten (Name, Geb.Datum,Adresse, ggf. abweichende Versandanschrift) UND bitte gleich den Hinweis an, ob Sie im Falle einer Stichwahl ebenfalls Wahlunterlagen erhalten wollen. Wichtige Hinweise zumVersand/Aushändigung: DieWahlbenachrichtigungsschreiben werden frühestens ab dem 26.01.2026 versandt. Sie können damit Briefwahlunterlagen beantragen, aber ACHTUNG: Ein Versand per Post bzw. eine persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen im Wahlamt ist aus rechtlichen Gründen frühestens erst ab dem 16.02.2026 möglich!!! Bitte beachten Sie dies bei Antragstellung und besonders bei möglichen abweichenden Versandanschriften z.B. bei Urlaubsreisen/ auswärtiger Aufenthalt). Wir bitte Sie daher, von der persönlichenAbholung erst ab dem 16.02.2026 Gebrauch zu machen. Ebenso bitten wir, von Anfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen, wenn Sie die Briefwahlunterlagen bereits zu Beginn der Antragsfrist online beantragt haben. Wir können die Briefwahlunterlagen zwar zu einem gewissen Grad vorbereiten, aber der Versand erfolgt in den Tagen ab dem 16.2.2026, was auch die Versand-Dienstleister vor Herausforderungen stellen wird. Wir bitten um Beachtung! Antrag auf Briefwahlunterlagen

JANUAR 2026 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DER GEMEINDE PENTLING 13 Am Sonntag, den 11. Januar 2026findet um 10:30 Uhr wieder der Neujahrsempfang im Bürgersaal des Rathauses statt. Vor dem Empfang besteht die Möglichkeit, um 09:00 Uhr in der Kirche St. Johannes in Pentling den Gottesdienst zu besuchen, den die Gemeinde alljährlich für verstorbene Bürgermeister, Gemeinderatsmitglieder und alle ehrenamtlich Tätigen lesen lässt. Ich möchte Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, und alle Mitglieder der Vereine und Organisationen aus dem Gemeindebereich herzlichst zum Neujahrsempfang einladen und freue mich auf Ihr Kommen! Ihre Barbara Wilhelm 1. Bürgermeisterin Einladung zum Neujahrsempfang Die nächste Kommunalwahl findet am Sonntag, den 08. März 2026 statt. In unserer Gemeinde wird es voraussichtlich 5 Wahlbezirke und 4 Briefwahlbezirke geben. Zur Abwicklung der Wahl benötigt die Gemeinde insgesamt ca. 90 Wahlhelfer. Dabei ist die Gemeinde auf ehrenamtliches Engagement für die Abwicklung und Auswertung der Wahl angewiesen. Beachten Sie bitte, dass es sich dieses Mal, mit der Stichwahl ggf. um zwei Wahltermine handelt, für die Sie benötigt werden. Falls Sie als ehrenamtliches Mitglied eines Wahlvorstandes bei der Kommunalwahl mitarbeiten möchten und Ablauf und Auswertung vor Ort live miterleben wollen, wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie sich ausschließlich über diesen Link im Bürgerserviceportal auf der gemeindlichen Homepage anmelden https://www.buergerservice-portal.de/bayern/pentling/meldung-als-freiwilliger-wahlhelfer/. UmWahlhelfer sein zu können, müssen Sie wahlberechtigt sein, d.h. Unionsbürger, seit mindestens zwei Monaten, im Gemeindegebiet Pentling wohnen und mindestens 18 Jahre alt sein. Von der Gemeinde wird eine Aufwandsentschädigung bezahlt. Wahlhelfer für die Kommunalwahl am 08. März 2026 mit ggf. Stichwahl am 22. März 2026 gesucht! Die einzige Gierseilfähre in weitem Umkreis verbindet Matting mit dem westlichen Donauufer. Für den Antrieb sorgt die Strömung der Donau. Fußgänger und Radfahrer können damit die Wege nach Sinzing und Lohstadt erreichen. Genießen sie eine Überfahrt mit der Fähre und die unmittelbare Nähe zur Donau. Mit jedem Meter der Überfahrt ändert sich der Blickwinkel auf Matting und die gegenüberliegenden Felsen des Naturschutzgebietes. Sind Sie naturverbunden und genießen den Kontakt zu Menschen? Haben Sie Interesse den Fährschein zu machen? IHR PROFIL: Leidenschaft für Natur und Wasserland-  schaften Freude am Umgang mit Menschen,  freundliches Auftreten Bereitschaft, den Fährschein zu erwer-  ben (Weiterbildung) Zuverlässigkeit, Hilfsbereitschaft und  Teamfähigkeit Flexibilität bei den Einsatzzeiten  Offen für Einarbeitung; Vorerfahrung im  Fährbetrieb von Vorteil, aber kein Muss IHRE AUFGABEN: Sicherer Fährbetrieb, An-/Abfahrtskoor-  dination Betreuung von Passagieren, Informatio-  nen geben, Hilfestellung leisten Wartung und Pflege der Anlagen, Ein-  haltung von Sicherheitsstandards Umweltbewusster, ressourcenschonen-  der Betrieb WIR BIETEN: Minijob bzw. geringfügige Beschäfti-  gung Einarbeitung, persönliche Weiterent-  wicklung und Schulungen Kollegiales Teamumfeld  Interessenten melden sich bei der Gemeinde Pentling, Herrn Limmer, Tel.: 0941 92082-29 oder per Email: info@pentling.de Fährmann für die Gierseilfähre in Matting gesucht Änderung der Fahrzeiten der Mattinger Fähre Der Fährbetrieb wird ab 01.01.2026 montags grundsätzlich geschlossen. Ausgenommen hiervon sind der Ostermontag und Pfingstmontag.

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DER GEMEINDE PENTLING JANUAR 2026 14 05. JANUAR MONTAG Watt Turnier 17:00 Uhr, FF Graßlfing, Feuerwehrgerätehaus 10. JANUAR SAMSTAG Christbaumsammelaktion 10:00 Uhr, Jugendfeuerwehr Niedergebraching 11. JANUAR SONNTAG Neujahrsempfang mit Gottesdienst 09:00 Uhr, Empfang 10:30 Uhr Gemeinde, Bürgersaal 15. JANUAR DONNERSTAG Gemeinderatssitzung 19:30 Uhr, Gemeinde, Rathaus Pentling 16. JANUAR FREITAG „Finkeneinstand“ Einzug Zwieseler Fink 19:00 Uhr, Kapelle Josef Menzl, Gasthof Zur Walba 17. JANUAR SAMSTAG Tag der offenen KindergartenTür zum 35jährigen Jubiläum 11:00 - 14:00 Uhr, Kindergarten Großberg 17. JANUAR SAMSTAG KHG 17:00 Uhr, Gewekiner Landjugend, Birkenallee 24. JANUAR SAMSTAG Pentlinger Bürgerball 18:00 Uhr, Pentlinger Buam & Madln e.V., Gasthof Zur Walba 12. FEBRUAR DONNERSTAG Gemeinderatssitzung 19:30 Uhr, Gemeinde, Rathaus Pentling 13. FEBRUAR FREITAG Rocktoberfest 20:00 Uhr, St. Hubertus Hohengebraching e.V., Gewekiner Alm 08. MÄRZ SONNTAG Kommunalwahl 14. MÄRZ SAMSTAG Theaterstück „Malefiz Donnerblitz“ 20:00 Uhr, Theatergruppe Ziegetsdorf, KHG 22. MÄRZ SONNTAG ggf. Stichwahl zur Kommunalwahl Termine Führerscheine ohne Ablaufdatum (s. Rückseite Führerscheinkarte Feld 4b) müssen erneuert werden. Die Fristen sehen Sie hier im Überblick: Ausstellungsjahr 1999 – 2001:  Umtausch bis zum 19.01.2026 Ausstellungsjahr 2002 – 2004:  Umtausch bis zum 19.01.2027 Ausstellungsjahr 2005 – 2007:  Umtausch bis zum 19.01.2028 Ausstellungsjahr 2008:  Umtausch bis zum 19.01.2029 Ausstellungsjahr 2009:  Umtausch bis zum 19.01.2030 Ausstellungsjahr 2010:  Umtausch bis zum 19.01.2031 Ausstellungsjahr 2011:  Umtausch bis zum 19.01.2032 Ausstellungsjahr 2012 – 18.01.2013:  Umtausch bis zum 19.01.2033 Führerscheine erneuern

JANUAR 2026 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DER GEMEINDE PENTLING 15 Aus aktuellemAnlass möchte die Gemeinde Pentling wieder auf die allgemeine Räumund Streupflicht aufmerksammachen, damit Unfälle und daraus entstehende Schadensersatzforderungen vermieden werden und der gemeindliche Räumdienst nicht behindert wird. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass ein Räum- und Streudienst in den Straßen nur dann durchgeführt werden kann, wenn ein ungehindertes Durchkommen der Räumfahrzeuge mit einer Schildbreite von 2,7 m möglich ist. Insbesondere bitten wir nicht beidseitig oder am Ende von Sackgassen sowie inWendehämmern zu parken. Das Rückwärtsfahren mit Räumfahrzeugen stellt eine erhebliche Gefahr dar und verzögert die Arbeiten. Die Gemeinde bittet daher die Bevölkerung, die Autos möglichst auf eigenen Hofflächen zu parken oder aber in jedem Falle nur eine Straßenseite zu benutzen. Bei Behinderungen wird die Gemeinde in den jeweiligen Straßen keinen Winterdienst durchführen. Zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum und Besitz haben die Anlieger die Gehbahnen oder die öffentliche Straße bis zu einer Breite von 1 Meter auf eigene Kosten in sicherem Zustand zu erhalten. Die Anlieger haben die Sicherungsflächen an Werktagen ab 7.00 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8.00 Uhr von Schnee zu räumen und bei Schnee- , Reif- oder Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden Stoffen (z. B. Sand, Splitt) zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen. Die Sicherungsmaßnahmen sind bis 19.00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum und Besitz erforderlich ist. Der geräumte Schnee oder die Eisreste (Räumgut) sind neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Vekehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Ist dass nicht möglich, haben die Anlieger das Räumgut spätestens am folgenden Tag von der öffentlichen Straße zu entfernen. Die Gemeinde stellt für diese Ablagerung einen geeigneten Platz zur Verfügung, auf den in ortsüblicher Weise hingewiesen wird.Abflussrinne, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind bei der Räumung freizuhalten. Weitere Hinweise des Räumdienstes: Damit in der schneereichen Zeit der Räumund Streudienst gewährleistet werden kann, sollten folgende Gesichtspunkte und Verhaltensweisen beachtet werden: Der Schnee von den privaten Grund-  stücksflächen z. B. Garagenzufahrten darf nicht auf den gemeindlichen Straßen abgelagert werden. Die Wendehammer und Stichstraßen in  den Siedlungsbereichen sollten nicht mit Autos zugeparkt werden, da das Durchkommen bzw. Wenden der Räumfahrzeuge unnötig erschwert wird und Beschädigungen zu befürchten sind. Parkende Fahrzeuge sollten nicht mit  dem Räumgut amWegfahren behindert werden, indem die Fahrzeuge von allen Seiten mit Schnee angehäuft werden. Unnötige Freischaufelaktionen können dadurch verhindert werden. Die Gehwege bzw. die Gehbahnen sind  frei zu halten - auch mehrmals am Tag. In schmalen Straßen sollten keine Fahr-  zeuge parken, da ansonsten die Räumfahrzeuge mit ihren breiten Räumschildern nicht mehr vorbeifahren können, bzw. in die Straßen gar nicht hineingefahren wird. Zwischen dem 1. Oktober und Ende Februar sind alle Schnittarbeiten an Bäumen und Sträuchern erlaubt. Beachten Sie bitte, dass auch durch Schneelast tiefer hängende Gewächse den Straßenverkehr nicht beeinträchtigen dürfen. Bitte überprüfen Sie Ihr Grundstück in diesem Sinne und schneiden Sie Ihre Bepflanzung im Bedarfsfalle zurück. Der anfallende Baum- und Strauchschnitt kann am Grüngutlagerplatz beimWertstoffhof kostenlos entsorgt werden. Räum- und Streupflicht, Gehölzrückschnitt Im Vorfeld zum Online-Anmeldemonat Februar 2026 wird den Eltern der zukünftigen Kindergartenkinder die Möglichkeit geboten, die Kindergärten Pentling und Großberg sowie dieWaldkindergartengruppe zu besichtigen und eventuelle Fragen zu klären: Dienstag, 27. Januar 2026 um 10:00 Uhr oder um 15:00 Uhr. Die Treffpunkte sind im Eingangsbereich der jeweiligen Einrichtung. Für interessierte Eltern der Waldgruppe findet die Besichtigung am Dienstag, 27. Januar 2026 um 11:30 Uhr vor der Waldhütte satt. DieAnmeldung der Kinder findet vom 01.02. bis 28.02.2026 für das kommende Kindergartenjahr 2026/2027 statt. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online über das Bürgerservice-Portal auf der Homepage der Gemeinde Pentling.Außerdem können Sie sich auf www.kiga-pentling.de oder www.kindergarten-grossberg.de über die jeweiligen Einrichtungen informieren. Sollten Sie dazu noch Fragen haben, stehen wir Ihnen im Rathaus und in den Kindergärten gerne zur Verfügung. Auf unserer Homepage können Sie ab 01.02.2026 unter „Bürgerservice-Portal“ die Rubrik „Kitaplatz“ aufrufen, um Ihr Kind für einen Kindergartenplatz anzumelden. Kindergartenanmeldung für das Kindergartenjahr 2026/27 Der Bauhof der Gemeinde Pentling informiert und bittet: Jeden Winter wird festgestellt, dass durch parkende Pkws der Winterdienst behindert wird. Deshalb richtet sich die Bitte des Bauhofes an alle Kfz-Halter und auch Hausbesitzer, auf jeden Fall die vorhandenen Stellplätze im privaten Bereich zu nützen. Sollten keine ausreichenden Stellplätze auf Privatgrund vorhanden sein, so bitten wir die Pkw-Halter Ihr Fahrzeug, sofern ein Gehweg vorhanden ist auf dieser Seite abzustellen. Die Männer vom Winterdienst bitten auf Straßen ohne Gehsteig, die Fahrzeuge in einer Fahrtrichtung bzw. an der Straßenseite abzustellen, so die Hausnummern ungerade Zahlen aufzeigen. Diese Regelung hat zur Folge, dass unnötige Slalomfahrten mit dem Räumfahrzeug entfallen. Im Besonderen muss dies bei folgenden Straßen beachtet werden: Energiestraße - Am Sandacker – Bergstraße – Mitterweg – Ziegelweg – Ziegelackerweg - Am Schlagteil - Am Dürrbuckel - Van-Zuylen-Straße – Emmeramstrasse - Am Hazziberg – Jahnstraße – Mühlweg – Sängerweg – Hutackerweg - Anglerweg In jedem Fall ist eine Fahrbahnbreite von mindestens 3 m freizuhalten.Wird dies nicht eingehalten, kann dieser Straßenzug nicht oder erst viel später geräumt werden. Unser Bestreben ist es, steilere Strecken und die Strecken, auf denen ein Busverkehr stattfindet, ab 4:00 Uhr früh von Eis und Schnee zu befreien, damit der Berufsverkehr ungehindert fließen kann. Es wird nochmals gebeten, diesen Hinweis zu beachten. Nur dann kann der Winterdienst optimal durchgeführt werden. Für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe vielen Dank! Ihre Männer vomWinterdienst Winterdienst

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DER GEMEINDE PENTLING JANUAR 2026 16

17 Pentlinger Mitteilungsblatt ausgabe 01/2026 Aus der gemeinde Gut besucht war der 29. Weihnachtsmarkt der Feuerwehr Graßlfing. Durch einen kleinen Wald aus frisch geschlagenen Christbäumen führte die Zuwegung in die Platzmitte. Es war angerichtet für das Ereignis. Doch dann begann ein Nieselregen. Die Besucher suchten Unterschlupf unter großen „Sonnenschirmen“. Nach Hause gehen war keine Option. Doch hielt das Wetter einige Besucher aus den Nachbarorten davon ab zu kommen. Doch war der Platz sehr gut gefüllt als um 18 Uhr St. Nikolaus mit Knecht Rupprecht kam. Die freuten sich den Hl. Mann zusehen. Hatten aber ein manchmal nicht immer Freude als sie Krampus sahen. War es ein schlechtes Gewissen? Die Kinder kamen auf Beide zu Sie wurden mit Schokonikoläusen belohnt. Bürgermeisterin Barbara Wilhelm hatte ihre beiden Enkel dabei. auch die beiden Graßlfinger Gemeinderäte Stefanie Wiesbauer und Josef Eder waren da. Eder rief einst den Markt ins Leben. Der damalige Vorsitzende des Feuerwehrvereins Franz Heindl meinte: „Wennst moanst“. Der Erfolg blieb nicht aus. Nikolaus bescherrte Alt und Jung Nikolaus ist nicht nur ein Freund der kleinen Kinder, sondern suchte auch die Generation Ü70 im Schulungsraum des Gerätehauses auf. Zwei Hobbykünstler boten ihre Erzeugnisse an. Die Feuerwehrjugend hatte wie alle Jahre ihre Tombola. Deren Hauptpreis eine kleine Drohne ging nach Oberndorf. Natürlich gab es Knacker und Weißwurstsemmeln, Crepes sowie Plätzchen und Lebkuchen aus eigener Erzeugung. Der Glühwein war schmackhaft. Über dem Platz leuchtete der Weihnachtsbaum. Alle freuen sich schon jetzt auf den Jubiläumsmarkt 2026. Am 5. Januar ist wieder Preiswatten in der Fahrzeughalle (Beschränkung 50 Mannschaften). In der nahen Kirche feierte Pfarrer Bernhard Reber das Kirchenpatrozinum. Das Gotteshaus (1180-1220) ist St. Nikolaus geweiht. Foto: eder Eine Idee wurde in Graßlfing Tradition anzeige

Aus der gemeinde 18 Pentlinger Mitteilungsblatt Ausgabe 01/2026 anzeige anzeige anzeige anzeige AnzeigenHotline:  0941 / 44806813  info@das-amtliche.info Pentlinger Mitteilungsblatt

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