Mitteilungsblatt des Marktes Nittendorf

Antrag Frauenunion: Blumenbepflanzung im Bürgerpark Nittendorf Die Frauenunion stellt einen Antrag im Bürgerpark Blumen und Sträucher zu pflanzen. Erster Bürgermeister Sammüller berichtet, dass der Bürgerpark stark von Familien zur Freizeitgestaltung und zum Grillen benutzt wird. Eine Bepflanzung sollte mit Bedacht gewählt werden, sodass nicht weitere zusätzliche Pflegearbeiten durch den Bauhof nötig seien. Marktrat Andreas Bleicher schlägt vor, bei der Ortseinsicht die zwei gelernten Gärtner des Bauhofs mit einzuladen. Diese könnten die Marktratsmitglieder bei der Auswahl kompetent beratschlagen. Dies findet unter den Marktratsmitgliedern großen Zuspruch. BESCHLUSS: Der Antrag der Frauenunion Nittendorf wird zurückgestellt. Es soll im Frühjahr 2026 eine Ortseinsicht des Marktrates gemeinsam mit den beiden Gärtnern des Bauhofs zur Entscheidungsfindung stattfinden. Einstimmig beschlossen Ja 18 Nein 0 Anwesend 18 Anpassung der Satzung über Aufwendungsund Kostenersatz für Feuerwehren und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Aufgrund redaktioneller Änderungen und der Anpassung der Kostensätze erlässt der Markt Nittendorf durch Beschluss des Marktrates vom 21.10.2025 folgende Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren vom 21.10.2025 Der Markt Nittendorf erlässt aufgrund Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende SATZUNG §1 Aufwendungs- und Kostenersatz (1) Der Markt Nittendorf erhebt im Rahmen von Art. 28 Abs. 1 BayFwG Aufwendungsersatz für die in Art. 28 Abs. 2 BayFwG aufgeführten Pflichtleistungen seiner Feuerwehren, insbesondere für 1. Einsätze, 2. Sicherheitswachen (Art. 4 Abs. 2 Satz 1 BayFwG), 3. Ausrücken nach missbräuchlicher Alarmierung oder Fehlalarmen. Einsätze werden in dem für die Hilfeleistung notwendigen Umfang abgerechnet. Für Einsätze und Tätigkeiten, die unmittelbar der Rettung oder Bergung von Menschen und Tieren dienen, wird kein Kostenersatz erhoben. Der Aufwendungsersatz entsteht mit dem Tätigwerden der Feuerwehr. (2) Der Markt Nittendorf erhebt Kostenersatz für die Inanspruchnahme seiner Feuerwehren zu folgenden freiwilligen Leistungen (Art. 28 Abs. 4 Satz 1 BayFwG): 1. Hilfeleistungen, die nicht zu den gesetzlichen Pflichtaufgaben der Feuerwehren gehören, 2. Überlassung von Gerät und Material zum Gebrauch oder Verbrauch, Die Kostenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Feuerwehr. (3) Die Höhe des Aufwendungs- und Kostenersatzes richtet sich nach den Pauschalsätzen gemäß der Anlage zu dieser Satzung. Für den Ersatz von Aufwendungen, die nicht in der Anlage enthalten sind, werden Pauschalsätze in Anlehnung, an die für vergleichbare Aufwendungen festgelegten Sätze erhoben. Für Materialverbrauch werden die Selbstkosten berechnet. (4) Aufwendungen, die durch Hilfeleistungen von Werkfeuerwehren entstehen (Art. 15 Abs. 7 Satz 2 BayFwG), sowie wegen überörtlicher Hilfeleistungen nach Art. 17 Abs. 2 BayFwG zu erstattende Aufwendungen werden unabhängig von dieser Satzung geltend gemacht. §2 Schuldner (1) Bei Pflichtleistungen bestimmt sich der Schuldner des Aufwendungsersatzes nach Art. 28 Abs. 3 BayFwG. (2) Bei freiwilligen Leistungen ist Schuldner, wer die Feuerwehr willentlich in Anspruch ge¬nommen hat. (3) Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner (4) §3 Fälligkeit Aufwendungs- und Kostenersatz werden nach einem Monat, mit Eintritt der Bestandskraft des Bescheids, zur Zahlung fällig. §4 In-Kraft-Treten (1) Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft. (2) Mit dem Inkrafttreten der Satzung tritt die Gebührensatzung über die Inanspruchnahme der Feuerwehren des Marktes Nittendorf vom 21.06.2016 außer Kraft. Nittendorf, Helmut Sammüller 1. Bürgermeister BESCHLUSS: Der Marktrat Nittendorf beschließt die Anpassung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Feuerwehren und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren. Einstimmig beschlossen Ja 18 Nein 0 Anwesend 18 Auszug aus der Marktratssitzung am 21.10.2025 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DES MARKTES NITTENDORF DEZEMBER 2025 34 Regensburg (RL). Die Kompostplätze des Landkreises Regensburg in Beratzhausen, Regenstauf sowie der Grüngutlagerplatz Pollenried werden ab 08. Dezember 2025 jahreszeitbedingt geschlossen. Letztmals kann daher am Samstag, 6. Dezember 2025, von 8 Uhr bis 13 Uhr angeliefert werden. Unaufschiebbare größere, insbesondere gewerbliche Anlieferungen ab dem 8. Dezember 2025 sind nur nach rechtzeitiger vorheriger Anmeldung beim Landkreis Regensburg (Telefon 0941 4009-363) möglich. Diese Regelung gilt auch für Christbaumsammelaktionen durch Gemeinden und sonstige Organisationen. Für Anlieferungen von Grüngut und holzigen Abfällen in Kleinmengen stehen weiterhin die Grüngutcontainer in den Wertstoffhöfen zur Verfügung. Am 10. Januar außertourlich geöffnet Am Samstag, 10. Januar 2026, sind die landkreiseigenen Kompostplätze Beratzhausen und Regenstauf sowie der Grüngutlagerplatz Pollenried von 8 Uhr bis 13 Uhr für die Anlieferung von naturbelassenenWeihnachtsbäumen und Adventskränzen, das heißt ohne Weihnachtsschmuck jeglicher Art, Farb- und Schneespray, Drähten und insbesondere Lametta, geöffnet. An diesem Tag sind auch die Anlieferung von kompostierbarem Grüngut entsprechend den Annahmebedingungen sowie der Kauf von Kompost möglich. Winterruhe endet am 21. Februar 2026 Voraussichtlich ab Samstag, den 21. Februar 2026, werden die beiden Kompostplätze sowie der Grüngutlagerplatz wieder geöffnet. Landkreis-Kompostplätze noch bis 6. Dezember geöffnet der verantwortungsvolle Umgang mit Abfällen gehört heute zum Selbstverständnis. Dabei geht es längst nicht mehr allein ums Entsorgen, sondern um die bewusste Nutzung und Schonung von Ressourcen. Dass dies im Landkreis Regensburg so erfolgreich gelingt, ist maßgeblich Ihr Verdienst. Dafür ein herzliches Vergelt’s Gott. Damit Sie dabei gut unterstützt werden, stehen Ihnen vielfältige Serviceangebote zur Verfügung, zum Beispiel das Abfall-Abc und die Abfall-App. Die App bietet Ihnen neben der bequemen Anmeldung für Sperrmüllund Kühlgeräteabholungen auch einen individuellen Entsorgungskalender für Ihren Wohnort. Mit wenigen Klicks übertragen Sie die Termine in Ihr eigenes Kalendersystem – unkompliziert, komfortabel und umweltfreundlich. Lassen Sie uns auch weiterhin gemeinsam für unsere Umwelt und für einen lebenswerten Landkreis Regensburg stark machen. Ihre Landrätin Tanja Schweiger Liebe Bürgerin, lieber Bürger,

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