DEZEMBER 2025 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DES MARKTES NITTENDORF 33 Die Ausrückestundenkosten betragen – berechnet vom Zeitpunkt des Ausrückens aus dem bei jährlich 80 Ausrückestunden und einer Feuerwehrgerätehaus/ der Feuerwache bis zum Zeitpunkt des Wiedereinrückens – je eine Stunde für Eigenbeteiligung der Gemeinde von 10% ein Mehrzweckfahrzeug MZF FF Nittendorf 48,27 Euro einen Verkehrssicherungsanhänger VSA FF Nittendorf 7,86 Euro ein Löschgruppenfahrzeug LF 20 KatS FF Nittendorf 172,75 Euro ein Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 20 FF Undorf 193,16 Euro ein Tanklöschfahrzeug TLF 3000 St FF Undorf 199,34 Euro einen Gerätewagen Logistik GW-L1 FF Etterzhausen 34,72 Euro ein Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 20 FF Etterzhausen 185,12 Euro ein Löschgruppenfahrzeug LF 10 FF Pollenried 147,20 Euro ein Tragkraftspritzenfahrzeug TSF FF Haugenried 67,76 Euro ein Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W FF Eichhofen 78,88 Euro einen Mannschaftstransportwagen MTW FF Schönhofen 17,59 Euro Ein Löschgruppenfahrzeug LF 8/6 FF Schönhofen, FF Eichhofen 119,82 Euro 2. Ausrückestundenkosten Mit den Ausrückestundenkosten ist der Einsatz von Geräten und Ausrüstung abzugelten, die zwar zu Fahrzeugen gehören, deren Kosten aber nicht durch die zurückgelegteWegstrecke beeinflusst werden. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Ausrückestundenkosten erhoben. 3. Personalkosten Personalkosten werden nach Ausrückestunden berechnet. Dabei ist der Zeitraum vom Ausrücken aus dem Feuerwehrgerätehaus/der Feuerwache bis zum Wiedereinrücken anzusetzen. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Stundenkosten erhoben. 3.1 Hauptamtliches Personal Für den Einsatz hauptamtlicher Bediensteter werden folgende Stundensätze berechnet: a) für Beamte des fachlichen Schwerpunkts feuerwehrtechnischer Dienst, die ein Amt der Qualifikations-ebene 2 innehaben 44,00 € b) für Beamte des fachlichen Schwerpunkts feuerwehrtechnischer Dienst, die ein Amt der Qualifikations-ebene 3 innehaben 58,00 € (Wegen Art. 28 Abs. 4 Satz 2 BayFwG kann bei der Berechnung des Aufwendungsersatzes für Pflichtaufgaben nicht der gesamte Personalaufwand angesetzt werden.) 3.2 Ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende Für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender wird folgender Stundensatz berechnet (Ergebnis einer Auswertung verschiedener Satzungen bayerischer Gemeinden): 28,00 € (Aufwendungsersatz für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender wird verlangt, weil der Gemeinde Kosten auch für diesen Personenkreis entstehen, beispielsweise durch Erstattung des Verdienstausfalls (Art. 9 Abs. 3 BayFwG), des fortgezahlten Arbeitsentgelts (Art. 10 BayFwG) oder durch Entschädigungen nach Art. 11 BayFwG.Wegen Art. 28 Abs. 4 Satz 2 BayFwG kann bei der Berechnung des Aufwendungsersatzes für Pflichtaufgaben nicht der gesamte Personalaufwand angesetzt werden.) 3.3 Sicherheitswachen Für die Abstellung zum Sicherheitswachdienst gemäß Art. 4 Abs. 2 Satz 1 BayFwG werden erhoben je Stunde Wachdienst für a) für Beamte des fachlichen Schwerpunkts feuerwehrtechnischer Dienst, die ein Amt der Qualifikationsebene 2 innehaben 16,40 € b) sonstige Bedienstete 16,40 € c) ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende (siehe § 11 Abs. 5 AVBayFwG) 16,40 € Abweichend von Nummer 3 Satz 2 wird für die Anfahrt und die Rückfahrt insgesamt eine weitere Stunde berechnet. Kultursaal Undorf Do., 15.01.2026, 19:00 Uhr Pollenried FF-Haus Di., 27.01.2026, 19:00 Uhr Eichhofen Brauereigasthof Do., 05.02.2026, 19.00 Uhr Schönhofen Sportheim Di., 10.02.2026, 19:00 Uhr Folgende Tagesordnung ist jeweils vorgesehen: 1. Darstellung der finanziellen Lage des Marktes 2. Information über abgeschlossene, geplante und derzeit laufende Baumaßnahmen im Berichtszeitraum 3. Anfragen und Diskussion Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen. Nittendorf, 22.09.2025 Sammüller 1. Bürgermeister Bekanntmachung Bürgerversammlungen 2026 Küchenabfälle sind eine wichtige Ressource, um Energie sowie Nährstoffe und Humus zu gewinnen. Der Landkreis Regensburg nimmt auf seinenWertstoffhöfen und an freizugänglichen Biotonnen in den Gemeinden organische Küchenreste an, um Bioabfälle getrennt zu sammeln. Die Küchenabfälle werden anschließend in einer Vergärungsanlage einer hochwertigen Verwertung zugeführt. Aus der Biomasse entsteht Biogas und Strom, Reste aus dem Vergärungsprozess werden kompostiert und als natürlicher Dünger nachhaltig dem Naturkreislauf wieder zugeführt. Gelangen falsche Abfälle wie Plastik, Glas oder Restmüll in die Biotonne, ist der gesamte Inhalt für die Kompostierung nicht mehr geeignet! Das Vermischen von Restmüll in der Biotonne ist nicht nur umweltschädlich, sondern auch verboten. Leider halten sich in unserer Gemeinde nicht alle an diese Regeln. So wurden in Schönhofen säckeweise Hausmüll in einer Biotonne entsorgt. Dies ist verboten, schädigt die Umwelt und verursacht Mehrarbeit. Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger eindringlich, darauf zu achten, dass zukünftig nur organische Abfälle in die Biotonne gelangen. Abfallsünder in Nittendorf Fundsachen 2025/94 LED Taschenlampe,Schwarz ca. 15cm, Gürtel- halterung, Band und Tasche – gefunden: Nittendorf, Markt Nittendorf Innenhof Parkplatz Armkette, goldfarben, feingliedrig, Steine in Grün – gefunden: Etterzhausen, Bahnhof Einzelschlüssel mit Kappe Schwarz – gefun- den: Undorf, Bahnhof, Bahnsteig 1 Lesebrille, 4Care, Gestell Blau und Braun, Gläserform Oval – gefunden: Pollenried, Lidl Filiale AOK Gesundheitskarte – gefunden: Pollen- ried, Lidl Filiale Kreditkarte, Sparkasse Rgbg – gefunden: Pol- lenried, Lidl Filiale EC-Karte, Raiffeisenbank Oberpfalz Süd – gefunden: Pollenried, Lidl Filiale Herrengeldbörse, Leder, Braun, EC-Karte – gefunden: Nittendorf, Bushaltestelle am Bernstein
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