Mitteilungsblatt des Marktes Nittendorf

APRIL 2025 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DES MARKTES NITTENDORF 21 Einbeziehungssatzung Fl.Nr. 550 und 550/1, Gem. Schönhofen: Beschlussfassung über eingegangene Stellungnahmen; Satzungsbeschluss Herr Dipl.- Ing. FH Bernhard Bartsch stellt die einzelnen Stellungnahmen vor. Diese werden jeweils abgewogen und folgender Abwägungsbeschluss gefasst: Diese Abwägungsbeschlüsse werden einstimmig mit 21:0 gefasst. BESCHLUSS: Der Marktrat beschließt die Einbeziehungssatzung „Schönhofen, Fl.Nr. 550“ nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt die Satzung auszufertigen und bekanntzugeben. Einstimmig beschlossen Ja 21 Nein 0 Anwesend 21 Vollzug BauGB: Aufstellungsbeschluss für ein Wohngebiet in Undorf, Nähe Buchenstr. Auf den Grundstücken kann ein Bauleitplanverfahren durchgeführt werden mit dem Ziel zur Schaffung eines Wohngebietes. Der Flächennutzungsplan muss in diesemTeilbereich geändert werden (Landwirtschaftliche Fläche in Wohngebiet). BESCHLUSS: Der Marktrat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Schaffung eines Wohngebietes auf den Fl.Nr. 1294 und 1270/3 (beide Gemarkung Nittendorf). Der Marktrat beschließt die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Fl.Nr. 1294 und 1270/3, Gem. Nittendorf mit dem Ziel Änderung landwirtschaftliche Fläche in Allgemeines Wohngebiet. Mehrheitlich beschlossen Ja 20 Nein 1 Anwesend 21 Radwegebau im Marktbereich: Diskussion und Beschluss über weiteres Vorgehen Beratung über Inanspruchnahme von Fördermöglichkeiten der Regierung Oberpfalz für verschiedene Radwege in der Gemeinde. 1. Pollenried Penk  Der Radweg würde im Landschaftsschutzgebiet verlaufen. Um eine Förderung zu erhalten muss der Weg asphaltiert werden. Da der Weg durch einWaldgebiet führt, muss die Asphaltbreite mindestens 3,5m bis 4,0m betragen. Ansonsten würde der Weg durch die Benutzung von landwirtschaftlichen Gerätschaften zerstört (bei einer Wegbreite von 2,5m Abbruch der Asphaltränder). Der Markt Nittendorf ist beim asphaltierten Weg für die Verkehrssicherheit und späteren Unterhalt zuständig (Winterdienst usw.). 2. Brücke über Penk  Nur in Verbindung mit dem Radweg durch das Penker Tal (vgl. Nr. 1) Die Flächen links der Naab (in Fließrichtung) befinden sich nicht im Eigentum des Marktes. Im Bereich der Brücke wird evtl. in der Staatsstraße 2165 eine Querungshilfe erforderlich. BeimWWA muss einWasserrechtsantrag gestellt werden. BESCHLUSS ZU 1. UND 2.: Der Markt Nittendorf beschließt den Bau des Radweges inkl. Brücke. Die Verwaltung wird beauftragt, den Förderantrag zu stellen. Mehrheitlich abgelehnt Ja 3 Nein 18 Anwesend 21 3. Etterzhausen  Entlang des Schlosses besteht aufgrund der bestehenden Baumaßnahme die Möglichkeit den Radweg mit „anzuhängen“. Falls ein „anhängen“ im Schloßgarten möglich ist, kann evtl. ein Brückenbauwerk über die Naab erstellt werden (neben dem best. Staatsstraßenbauwerk), damit die Engstelle auf der Staatsstraße beseitigt wird. Der Radwegteil von der Einmündung Staatsstraße 2660 – Kreisstraße R31 bis zur Bahnquerung beim SV Nittendorf (Eichenweg) sollte evtl. nach der Sanierung des Brückenbauwerks R31 (im Zuge der DB-Sanierung im Jahr 2026 durch den Landkreis) erstellt werden, da hier im Zuge der Bauwerkssanierung auch eine Rad- / Gehwegquerung im Einmündungsbereich St2660 – R31 hergestellt wird. BESCHLUSS: Der Markt Nittendorf beschließt dieWeiterverfolgung der aktuellen Planung und bezieht hier auch eine potenzielle Verlängerung zum Lärchenweg mit ein. Einstimmig beschlossen Ja 21 Nein 0 Anwesend 21 4. Pollenried / Waldetzenberg  Hier gibt es 2 Alternativen: 4.1 und 4.2 Nachdem der Weg 4.2 bereits existiert und in einem sehr guten Zustand ist, wird von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen, hier nichts Weiteres zu veranlassen. Die Regierung würde nur die Alternative 4.1 fördern, weil eine für den Geh- und Radweg gewidmete Straße den Eigentümer des Hundetrainingsplatzes seiner Zufahrtmöglichkeit berauben würde. Erster Bürgermeister Sammüller ist der Meinung, dass ein staubfreier Weg machbar wäre und ausreichend sei. BESCHLUSS: Der Ausbau des Radweges Pollenried / Waldetzenberg nach Option 4.2 wird weiterverfolgt. Einstimmig beschlossen Ja 21 Nein 0 Anwesend 21 5. Undorf / Deuerling (Netto Richtung Steiner-  brückl) Die Regierung würde diesenWeg generell bezuschussen; jedoch stellt der Grunderwerb ein großes Problem dar. Auf Grund der höheren Böschung von der Staatsstraße zu den angrenzenden Flächen wird die Herstellung eines Radweges kostenintensiv. Laut Reg. Opf. muss der Abstand vom Radweg bis zur Staatsstraße mind. 1,75m betragen. Der Radweg an sich muss eine Breite von 2,50m aufweisen. Die Fläche direkt neben der Staatsstraße (südlich) befindet sich im Eigentum des Staatlichen Bauamts, aber aufgrund der oben genannten Breiten wird in Teilbereichen höchstwahrscheinlich ein Grunderwerb erforderlich. Bei einer Realisierung wäre eine Radwegverbindung zwischen Undorf bis Hemau gegeben. BESCHLUSS: Die Planung wird weiterverfolgt. Einstimmig abgelehnt Ja 0 Nein 21 Anwesend 21 Auszug aus der Marktratssitzung am 18.02.2025

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