Mitteilungsblatt des Marktes Nittendorf

FEBRUAR 2026 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DES MARKTES NITTENDORF 21 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DES MARKTES NITTENDORF Herausgeber der „Amtlichen Nachrichten und Mitteilungen des Marktes Nittendorf“ und verantwortlich für deren Inhalt: Markt Nittendorf, 1. Bürgermeister Helmut Sammüller, Am Marktplatz 3, 93152 Nittendorf, Tel. 09404/642–0 Laut Hundesteuersatzung des Marktes Nittendorf ist der Hundehalter verpflichtet, den Hund unverzüglich nach Beginn der Haltereigenschaft, beim Markt Nittendorf anzumelden. Nachdem wiederholt festgestellt werden musste, dass Hundehalter der Anmeldepflicht nicht nachgekommen sind, ergeht hiermit nochmals nachhaltig die Aufforderung, dieser Verpflichtung nachzukommen. Wir kündigen gleichzeitig an, dass wir verstärkt und gezielt Überprüfungen im gesamten Marktbereich durchführen werden. Gleichzeitig weisen wir daraufhin, dass die Zuwiderhandlung gegen die Anmeldepflicht eine Abgabenverkürzung darstellt, die nach den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzesmit Geldbuße belegt wird. Um das Bußgeldverfahren zu vermeiden, wird jeder Hundehalter hiermit aufgefordert, seinen Hund bzw. seine Hunde im Rathaus Nittendorf, Kasse, Zimmer Nr. 010, anzumelden. Auskunft erteilt Ihnen Frau Leitner, Tel.: 09404/642 - 110 Hundesteuerpflicht Eichhofen Brauereigasthof  Do., 05.02.2026, 19:00 Uhr Schönhofen Sportheim  Di., 10.02.2026, 19:00 Uhr Folgende Tagesordnung ist jeweils vorgesehen: 1. Darstellung der finanziellen Lage des Marktes 2. Information über abgeschlossene, geplante und derzeit laufende Baumaßnahmen im Berichtszeitraum 3. Anfragen und Diskussion Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen. Nittendorf, 22.09.2025 Sammüller 1. Bürgermeister Bekanntmachung Bürgerversammlungen 2026 Vollzug des BauGB: Aufstellung des Bebauungsplanes mit Änderung des Flächennutzungsplanes : Gewerbegebiet Am Grafenrieder Weg (2. Änderung) In der Sitzung vom 21.01.2025 wurde der Aufstellungsbeschluss gefasst. Die Planung führt das Büro „Bachmann & Peter, Regensburg“ durch. In der Sitzung wird das Planungsgebiet gezeigt und der Auslegungsbeschluss für die frühzeitige Beteiligung gefasst. Frau Feuerer stellt die Bebauungsplanunterlagen vor. Erster Bürgermeister Sammüller gibt zudem bekannt, dass aufgrund der Zufahrtssituation lediglich Gewerbe mit keinem bzw. geringem Schwerlastverkehr bei der Vergabe zugelassen werden soll. BESCHLUSS 1: Der Marktrat beschließt die Auslegung der vorgestellten Unterlagen in der Fassung vom 05.12.2025 zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Am Grafenrieder Weg“ (Erweiterung). Die Verwaltung wird beauftragt die frühzeitige Öffentlichkeitsund Behördenbeteiligung durchzuführen. BESCHLUSS 2: Der Marktrat beschließt die Auslegung der vorgestellten Unterlagen in der Fassung vom 05.12.2025 zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Erweiterung des Gewerbegebietes „Am Grafenrieder Weges“. Die Verwaltung wird beauftragt die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen. Einstimmig beschlossen Ja 20 Nein 0 Anwesend 20 Antrag des kath. Pfarramtes Nittendorf: Sanierung Filialkirche St. Johannes Schönhofen; Bezuschussung durch Markt Nittendorf Das katholische Pfarramt Nittendorf beantragt die Bezuschussung der Kirchensanierung Schönhofen. Folgende Sanierungen sollen stattfinden: Kirchendach  Dachstuhl  Laut Kostenschätzung belaufen sich die Schätzkosten (Kostenermittlung) auf 396.038,98 € In der Vergangenheit wurden bei kirchlichen Maßnahmen 10 % der Kosten von der Gemeinde bezuschusst. Eine Auszahlung erfolgt nach Übermittlung der angefallenen Kosten (Rechnungen). BESCHLUSS: Der Markt Nittendorf bezuschusst die Sanierung der Kirche Schönhofen mit 10 %. Die Kosten sind über Rechnungen nachzuweisen. Einstimmig beschlossen Ja 20 Nein 0 Anwesend 20 Auszug aus der Marktratssitzung am 16.12.2025

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