OKTOBER 2025 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DES MARKTES NITTENDORF 19 Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB Durchführung der Bauleitplanung im Regelverfahren; hier: FRÜHZEITIGE BETEILIGUNG Der Marktrat hat in seiner Sitzung vom 18.02.2025 beschlossen, den Bebauungsplan „Südlich der Buchenstraße“ aufzustellen. In diesem Zusammenhang soll der Flächennutzungsplan in diesem Bereich geändert werden. Die 11. Änderung sieht eine Änderung von landwirtschaftlicher Fläche in „Allgemeines Wohngebiet und Grünfläche“ vor. Der Marktrat hat in seiner Sitzung vom 15.07.2025 den Entwurf des Bebauungsplanes „Südlich der Buchenstraße“ und den Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet des geplanten Baugebietes „Südlich der Buchenstraße“ gebilligt. Der Entwurf des Bebauungsplanes und der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung liegen im Rathaus (Am Marktplatz 3, 93152 Nittendorf) vom 22.09.2025 bis 24.10.2025 im Zimmer 20 zu den allgemeinen Öffnungszeiten (Mo – Mi und Fr: 07:30 – 12.00 Uhr, Do: 13.00 – 18.00), oder nach telefonischer Vereinbarung aus. Der Geltungsbereich ist den beigefügten Lageplänen zu entnehmen: A) Bebauungsplan B) Flächennutzungsplan Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Auf Wunsch werden die Planungen erläutert. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan oder Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben, wenn der Markt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Aufstellung des Bebauungsplanes oder Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist. Zusätzlich zur Auslegung im Rathaus kann die Bauleitplanung auf der Homepage des Marktes Nittendorf unter www.nittendorf.de (Menüpunkt: Rathaus, Ortsrecht, laufende Verfahren „Südlich der Buchenstraße“) als pdf-Datei eingesehen werden. Datenschutz Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt. Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden: Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB) Nittendorf, 02.09.2025 Sammüller Erster Bürgermeister Aufstellung des Bebauungsplanes „Südlich der Buchenstraße“ in Undorf, Markt Nittendorf mit 11. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des geplanten Baugebietes
RkJQdWJsaXNoZXIy OTM2NTI=