Mitteilungsblatt des Marktes Nittendorf

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DES MARKTES NITTENDORF JANUAR 2026 26 Vollzug des BauGB: Neuaufstellung des Bebauungsplanes "Pollenried" mit 9. Änderung des Flächennutzungsplanes, Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen mit anschließendem Billigungs- und Auslegungsbeschluss Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange fand im Dezember 2024 und Januar 2025 statt. Alle Beschlüsse werden vom Bürgermeister formuliert und werden einstimmig gefasst. Mit dem heutigen Beschluss wird der Auslegungsbeschluss für die Beteiligung gefasst. BESCHLUSS AUFSTELLUNG BEBAUUNGSPLAN: Den ausgearbeiteten Vorschlägen zu den jeweiligen Einwänden und Hinweisen der Fachstellen und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit wird beigetreten. Der Entwurf des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan „Pollenried-/Dachgred - West“, einschließlich der zuvor beschlossenen Änderungen und Ergänzungen, wird in der Fassung vom 18.11.2025 gebilligt. Die Verwaltung wird ermächtigt, die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und die Fachstellen und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Einstimmig beschlossen Ja 17 Nein 0 Anwesend 17 BESCHLUSS ÄNDERUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN: Den ausgearbeiteten Vorschlägen zu den jeweiligen Einwänden und Hinweisen der Fachstellen und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit wird beigetreten. Der Entwurf der 9. Deckblattänderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan des Marktes Nittendorf, einschließlich der zuvor beschlossenen Änderungen und Ergänzungen, wird in der Fassung vom 18.11.2025 gebilligt. Die Verwaltung wird ermächtigt, die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und die Fachstellen und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Einstimmig beschlossen Ja 17 Nein 0 Anwesend 17 Frühzeitige Beteiligung des Marktes Nittendorf an der 1. Änderung mit Teilaufhebung des Bebauungsplans „Zur Alten Mühle I" in Kneiting der Gemeinde Pettendorf BESCHLUSS: Der Markt Nittendorf erhebt gegen die frühzeitige Beteiligung des Marktes Nittendorf an der 1. Änderung mit Teilaufhebung des Bebauungsplans „Zur Alten Mühle I” in Kneiting der Gemeinde Pettendorf keine Einwände. Einstimmig beschlossen Ja 17 Nein 0 Anwesend 17 Vorbereitung einer Bauvoranfrage auf Neubau eines gemeinschaftlichen Feuerwehrgerätehauses Pollenried/Undorf sowie Neuerrichtung eines Pendlerparkplatzes auf den Flurnummern 191 und 193 in der Gemarkung Nittendorf Das Ingenieurbüro Dinauer wurde zur Vorbereitung einer Bauvoranfrage für den Neubau eines gemeinschaftlichen Feuerwehrhauses sowie der Neuerrichtung eines Pendlerparkplatzes beauftragt und hat hierfür zwei Planungsvarianten erstellt. BESCHLUSS: Der Marktrat stimmt der Variante 2 zur Einreichung als Grundlage für die Bauvoranfrage zu. Einstimmig beschlossen Ja 17 Nein 0 Anwesend 17 Antrag auf Zuschuss für die Beschaffung von einheitlicher Tagesdienstkleidung für Feuerwehren des Markt Nittendorf Die Kommandanten der Feuerwehren des Marktes Nittendorf stellen gemeinsam den Antrag auf Anschaffung einer einheitlichen Tagesdienstkleidung. Die Höhe des Zuschusses ist nicht festgeschrieben Anzumerken wäre, dass ein genereller Beschluss gefasst werden sollte, weil eine Nachanschaffung (neue Verantwortliche) gleichbehandelt werden sollen. BESCHLUSS 1: Der Marktrat Nittendorf beschließt die Anschaffung von Tagesdienstkleidung für die Kommandanten, Jugendwarte der Feuerwehren und die Kinderfeuerwehr des Marktes Nittendorf. Die Verwaltung wird mit der Beschaffung beauftragt. Einstimmig beschlossen Ja 17 Nein 0 Anwesend 17 BESCHLUSS 2: Der Marktrat Nittendorf beschließt die Bezuschussung in Höhe von 50 %. Einstimmig beschlossen Ja 17 Nein 0 Anwesend 17 Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Undorf: Beschaffung eines Mehrzweckfahrzeuges am Standort der FF Undorf Es wird auf den Antrag der FF Undorf auf Erwerb eines Mehrzweckfahrzeuges (MZF) am Standort der FF Undorf verwiesen. Laut Feuerwehrbedarfsplan belaufen sich die Kosten auf ca. 135.000 € Erster Bürgermeister Sammüller teilt mit, dass der Markt Nittendorf wohl mit höheren Kosten rechnen muss. BESCHLUSS: Der Markt Nittendorf beschließt die Beschaffung eines Mehrzweckfahrzeuges am Standort der FF Undorf. Einstimmig beschlossen Ja 17 Nein 0 Anwesend 17 Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung im vereinfachten Verfahren gemäß § 9 AVEn des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) Mit dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) des Bundes wurde die Pflicht zur Aufstellung einer kommunalen Wärmeplanung eingeführt. Ziel ist die Schaffung einer strategischen Grundlage für eine langfristig treibhausgasneutrale Wärmeversorgung sowie eine bessere Koordination der künftigen Energieinfrastruktur in den Kommunen. Das Wärmeplanungsgesetz sieht in § 9 AVEn – „Vereinfachtes Verfahren“ – vor, dass Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern die Wärmeplanung in einem vereinfachten Verfahren durchführen können. Der Markt Nittendorf mit weniger als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern fällt somit unter diese Regelung und muss diese bis zum 30.06.2028 abschließen. Das vereinfachte Verfahren umfasst insbesondere: die Erfassung der aktuellen Wärmeversorgungs-  situation (Bestandsanalyse), die Abschätzung des zukünftigen Wärmebedarfs,  die Identifizierung von Potenzialen zur Nutzung  erneuerbarer Energien und Abwärme, sowie die Ableitung von Zielgebieten und Maß-  nahmen für eine nachhaltige Wärmeversorgung. Für die Durchführung der Wärmeplanung ist die Beauftragung eines qualifizierten Fachbüros erforderlich. Die Kosten für die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung werden voraussichtlich im Rahmen von Förderprogrammen des Freistaats Bayern förderfähig sein. Die Verwaltung wird entsprechende Fördermöglichkeiten prüfen und die Förderanträge vorbereiten. Eine genaue Kostenschätzung kann erst nach Auswertung der Angebote vorgelegt werden. BESCHLUSS: Der Marktrat Nittendorf beschließt, die Erstellung einer kommunalenWärmeplanung gemäß demWärmeplanungsgesetz (WPG) im vereinfachten Verfahren nach § 9 AVEn durchzuführen. Die Verwaltung wird beauftragt, die nötigen Schritte einzuleiten und durchzuführen. Einstimmig beschlossen Ja 17 Nein 0 Anwesend 17 Information Baumaßnahme Rödlbergstr. / Gartenstr.: Straßensperrung, Hangsicherung, Wiederherstellung Herr Sammüller gibt erneut Informationen zur Baumaßnahme. Die Arbeiten vor Ort wurden wiederaufgenommen. Mittlerweile sei das Büro Winkelvoß im Einsatz, sich um die Statik zu kümmern. Eine möglichst schnelle Öffnung der Garten- und Rödlbergstraße wird angestrebt. Zur Kenntnis genommen Ja 17 Nein 0 Anwesend 17 Änderung des Baugesetzbuches: Informationen zum neu beschlossenen „Bauturbo”, Auswirkung auf die Gemeinde Die Verwaltung informiert über den Bau-Turbo und sensibilisiert die Markträte in Bezug auf ihre neue Verantwortung. Geschäftsstellenleiterin Feuerer erläutert die Änderungen. Zur Kenntnis genommen Ja 17 Nein 0 Anwesend 17 Sozialer Wohnungsbau Markt Nittendorf: Umgang mit Bestandsgebäude auf dem Grundstück Talstr. 11 In der letzten Besprechung mit dem Architekturbüro kam die Idee auf, das Bestandsgebäude zu sanieren und für den sozialen Wohnungsbau umzubauen. Nachdem der Marktrat in seinem damaligen Beschluss einen „Neubau“ beschlossen hat, benötigt die Verwaltung einen Beschluss, ob auch in Richtung Erhalt und Sanierung des Bestandsgebäudes weitergearbeitet werden kann. Als nächsten Schritt ist eine Vorstellung beim Fördermittelgeber, der Regierung der Oberpfalz erforderlich. Danach ist die Beteiligung der Öffentlichkeit geplant. BESCHLUSS: Der Marktrat nimmt die Möglichkeit zur Sanierung des Bestandsgebäudes zur Kenntnis und befürwortet diese. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Regierung der Oberpfalz die genauen Fördermodalitäten zu klären. Einstimmig beschlossen Ja 17 Nein 0 Anwesend 17 Auszug aus der Marktratssitzung

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