Mitteilungsblatt des Marktes Nittendorf

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DES MARKTES NITTENDORF AUGUST 2025 24 Antrag für die Gewährung von Förderungen aus dem Bayerischen Demenzfonds “Demenzsensible Kommune” Der Freistaat Bayern unterstützt bei der Durchführung von Angeboten zur gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen und Zugehörigen (Fördersäule 1) Man bekommt die Förderung in der Fördersäule 1 beispielsweise für kulturelle, musische, sportliche und andere soziale Projekte sowie generationenübergreifende Angebote, bei denen das Miteinander von Menschen mit und ohne Demenz sowie deren Angehörigen und Zugehörigen im Mittelpunkt steht Folgende Ziele verfolgt das Programm: Aufklärung der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde zum Thema Demenz Teilhabeangebote für Menschen mit Demenz schaffen Förderung von Menschen mit Demenz durch nichtmedikamentöse Therapieangebote Entlastung pflegender Angehöriger durch ein Betreuungsangebot in der Gemeinde Entlastung pflegender Angehöriger durch Etablierung einer Angehörigengruppe Vernetzung von pflegeunterstützenden Maßnahmen Die Förderung kann sich auf max. 15.000 € belaufen; 10 % muss mindestens der Markt tragen; BESCHLUSS: Der Marktrat unterstützt das Vorhaben „demenzsensible Kommune“. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Förderung aus dem Bayerischen Demenzfonds zu beantragen. Einstimmig beschlossen Ja 16 Nein 0 Anwesend 16 Beschaffung eines Logistikfahrzeugs (GW-L2 oder V-Lkw Bayern) für die Freiwillige Feuerwehr Etterzhausen Gemäß des Feuerwehrbedarfsplan des Marktes Nittendorf ist für die Freiwillige Feuerwehr Etterzhausen die Ausstattung mit einem Logistikfahrzeug vorgesehen. Das derzeit eingesetzte Fahrzeug, ein VW-Crafter Pritschenwagen, stellt das einzige logistikfähige Einsatzmittel im gesamten Gebiet des Markt Nittendorf dar.Aufgrund seiner begrenzten Nutzlast von lediglich 500 kg sowie des Fehlens einer Hebebühne ist der Transport von Einsatzmaterialien nur eingeschränkt möglich. Ein Logistikfahrzeug des Typs GW-L2 oder V-Lkw Bayern mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 18 Tonnen und integrierter Hebebühne würde diese Lücke schließen und die Einsatzfähigkeit aller Feuerwehren im Markt nachhaltig verbessern. Vorteile eines Logistikfahrzeugs (GW-L2 oder V-Lkw Bayern): Sicherstellung des Rücktransports kontaminierter  Einsatzmittel unter Einhaltung der SchwarzWeiß-Trennung Möglichkeit der Nutzung der Ladefläche als Um-  kleidebereich, z. B. für Atemschutzgeräteträger Flexible Beladung mit Rollcontainern oder Gitter-  boxen für Sondergeräte Temporärer Wassertransport von bis zu 4.000 Li-  tern in IBC-Tanks realisierbar Verwendung als Zugfahrzeug für einen Verkehrs-  absicherungsanhänger bei einem möglichen Ausbau der BAB 3 Keine baulichen Anpassungen am bestehenden  Gerätehaus erforderlich Förderfähigkeit im Rahmen der bayerischen Feu-  erwehrförderung in Höhe von bis zu 55.510,00 € Dem Markt Nittendorf liegt bereits ein Angebot für ein Vorführfahrzeug sowie ein Angebot für die Durchführung der Ausschreibung durch das Fachbüro Dittlmann aus Passau vor. Die Kosten für die Ausschreibung liegen bei rund 4.000,- Euro. Das angebotene Vorführfahrzeug ist nach den Richtlinien förderfähig. Das Fahrzeug darf nicht älter als 18 Monate sein und muss eine Laufleistung unter 20.000 km aufweisen. Zusätzlich muss der Markt Nittendorf bei der Ausschreibung auch Vorführfahrzeuge zur Angebotsabgabe zulassen. BESCHLUSS: Der Marktrat Nittendorf beschließt die Beschaffung eines Logistikfahrzeugs (GW-L2 oder VLkw Bayern) für die Freiwillige Feuerwehr Etterzhausen. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Schritte zur konkreten Fahrzeugauswahl, zur Einholung von Angeboten sowie zur Beantragung etwaiger Fördermittel einzuleiten. Einstimmig beschlossen Ja 16 Nein 0 Anwesend 16 Antrag auf Durchführung einer Bauleitplanung, Pollenried, Alois-Riedl Str: Errichtung einer Gewerbehalle Der Antragssteller hat 2023 einen Bauantrag gestellt. Dieser erhielt von der Gemeinde das Einvernehmen. Das Landratsamt hat aus mehreren Gründen eine Baugenehmigung abgelehnt (Forst, Naturschutz, Außenbereich). Der Planer hat sich nun bei der Gemeinde gemeldet und bittet um Durchführung einer Bauleitplanung. Die Verwaltung sieht folgende Probleme: Lage im Landschaftsschutzgebiet: muss vom Landkreis herausgenommen werden Einbeziehungssatzung schwierig, weil Gewerbegrund nicht „von der Umgebung geprägt wird“ „normale“ Bauleitplanung: Gefälligkeitsausweisung Probleme mit Forst Naturschutz: Ausgleichsflächen erforderlich Zufahrt problematisch Umgebung: Wohnen- Stichwort Lärmschutz Erster Bürgermeister Sammüller informiert, dass die zuständigen Stellen im Landratsamt Regensburg den Antrag kritisch sehen und dieser abzulehnen sei. Erster Bürgermeister Sammüller gibt bekannt, dass die Kosten der Antragsteller zu tragen hat. Sollten die vorgesehenen Ausgleichsflächen des Antragstellers nicht geeignet sein, müsse der Markt Nittendorf hierfür passende Flächen zur Verfügung stellen. BESCHLUSS: Der Marktrat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Errichtung einer Gewerbehalle und die dazugehörige Änderung des Flächennutzungsplanes. Zudem beantragt der Marktrat in diesem Zusammenhang die Herausnahme des Grundstücks aus dem Landschaftsschutzgebiet. Mehrheitlich beschlossen Ja 12 Nein 4 Anwesend 16 Auszug aus der Marktratssitzung am 17.06.2025 Einwohnerstatistik 1. Halbjahr 2025 Stand 30.06.2025 Ortsteile Haupt- Neben- Gesamt wohnsitze wohnsitze Nittendorf 2.973 186 3.159 Bärnthal 3 1 4 Eichhofen 116 6 122 Etterzhausen 1.216 122 1.338 Grafenried 16 0 16 Hardt 31 3 34 Haugenried 236 14 250 Irgertshofen 51 3 54 Loch 103 2 105 Obereinbuch 11 1 12 Pollenried 448 20 468 Schönhofen 1.135 64 1.199 Thumhausen 319 12 331 Undorf 2.462 167 2.629 Untereinbuch 4 0 4 Viergstetten 79 3 82 Zeiler 157 5 162 Zwickenthal 5 1 6 Penk 61 13 74 GESAMT: 9.426 623 10.049 Regensburg (RL). Im Jahr 2019 wurde die Koordinierungsstelle Hebammenversorgung von Stadt und Landkreis Regensburg mit dem Ziel gegründet, die Versorgung durch freiberufliche Hebammen nachhaltig zu verbessern. Angesiedelt ist sie beim Gesundheitsamt für Stadt und Landkreis Regensburg. Seit September 2024 bietet die Koordinierungsstelle eine Babysprechstunde an, in der junge Eltern an jedem ersten Montag im Monat in der Zeit von 10 bis 12 Uhr Unterstützung und Beratung bekommen. Ort der Veranstaltung ist das Gesundheitsamt, Altmühlstraße 3, 93059 Regensburg, Zimmer 2.062. Die nächsten Babysprechstunden finden statt am: 04.08.25, 01.09.25, 06.10.25, 03.11.25, 01.12.25 Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Was passiert in der Babysprechstunde? In der Babysprechstunde können junge Eltern mit ihren Fragen und Anliegen oder einfach zumAustausch kommen – unverbindlich und kostenlos. Hebamme Martina Eibl unterstützt gerne bei allen Fragen rund ums Baby während dessen erstem Lebensjahr. Zu folgenden Themen wird beraten und informiert: Stillprobleme  Auf Wunsch Gewichtskontrolle Ihres Babys  Beschwerden durch 3-Monats-Koliken  Ihr Baby weint viel und lange und Sie haben  schon vieles versucht, aber es wird nicht leichter Schlafprobleme  Eltern-Kind-Bindung  Sie fühlen sich manchmal im Alltag überfordert  Sie fühlen sich ohne erkennbaren Grund immer  wieder traurig und antriebslos Ernährung mit dem Fläschchen  Einführung der Beikost  Abstillen  Zahnungsprobleme  KONTAKT: Koordinierungsstelle Hebammenversorgung Stadt und Landkreis Regensburg, Gesundheitsamt, Altmühlstraße 3, 93059 Regensburg, 93059 Regensburg, Martina Eibl, Telefon 0941 4009-155 KOORDINIERUNGSSTELLE HEBAMMENVERSORGUNG STADT UND LANDKREIS Babysprechstunde bietet Unterstützung nach der Geburt

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