Mitteilungsblatt des Marktes Nittendorf

JULI 2025 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DES MARKTES NITTENDORF 21 Regionalplan: Neuaufstellung des Teilabschnitts „Windenergie” im Kapitel B X Energieversorgung; Beteiligung des Marktes Nittendorf Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Regensburg hat in seiner Sitzung vom 31.01.2025 die Neuaufstellung des Teilabschnittes „Windenergie“ zur Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergie beschlossen. Aufgrund des damals vorgebrachten Einwandes, dass der Markt Nittendorf durch mehrere große Gebiete bei Irgertshofen, Sinzing und Kelheim umzingelt werde, wurden die Gebiete teilweise gestrichten bzw. verkleinert: Jetziger Stand: Weiterhin wurden die Vorranggebiete im kompletten Regionalplangebiet von 163 auf 128 verringert, was zu einer Reduzierung auf rund 1,9 % der Fläche führt (vorher: 3,0 %); gesetzlich gefordert werden 1,8 % der Landesfläche Bayern bis zum 31.12.2032. Nittendorf betreffend entfällt das Vorranggebiet R 7 Irgertshofen. Die Gebiete KEH 34 und KEH 41 werden verringert. Die Ortsteile Thumhausen, Haugenried und Viergstetten sind weiterhin die am stärksten betroffenen Ortsteile, es ist jedoch nicht mehr von einer Umzingelung auszugehen. BESCHLUSS: Der Markt Nittendorf ist mit der Planung einverstanden und erhebt keine Einwände. Einstimmig beschlossen Ja 17 Nein 0 Anwesend 17 Geplante Werbeanlagen an der Deuerlinger Straße / Pollenried: Beschluss über weiteres Vorgehen Es geht um die geplante Anlage an der Deuerlinger Str. 42; die Anlage Richtung Marksteinstraße soll abgelehnt werden. In der Sitzung des Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschusses vom 01.04.2025 wurde bei TOP über zwei Plakatwerbetafeln beraten (Errichtung einer beleuchteten Plakatanschlagtafel auf dem Grundstück in der Deuerlinger Straße 42 in 93152 Nittendorf-Pollenried mit der Flurnummer 246 in der Gemarkung Nittendorf; Errichtung einer doppelseitig beleuchtete Design-Werbetafel auf Monofuß auf dem Grundstück in der Deuerlinger Straße 27 in 93152 Nittendorf-Pollenried mit der Flurnummer 1450 in der Gemarkung Nittendorf). Der Markt Nittendorf verweigerte bei beiden Bauvorhaben aus Gründen der Verkehrssicherheit das gemeindliche Einvernehmen. Bezüglich der Errichtung einer beleuchteten Plakatanschlagtafel ging beim Markt Nittendorf am 30.04.2025 eine Stellungnahme des Landratsamtes Regensburg sowie des Staatlichen Bauamts Regensburg ein. Aus Sicht des Marktes Nittendorf verstößt die Werbeanlage gegen das bauordnungs-rechtliche Verunstaltungsverbot des Art. 8 Satz 2 BayBO. Der unbestimmte Rechtsbegriff der Verunstaltung ist erfüllt, wenn die zur Prüfung stehende Anlage das ästhetische Empfinden eines für solche Eindrücke aufgeschlossenen Durchschnittsbetrachters nicht nur beeinträchtigt, sondern verletzt (Dirnberger in Simon/Busse, BayBO, Stand: August 2019, Art. 8 Rn. 54). In Bezug auf Werbeanlagen liegt nach der Rechtsprechung eine Verunstaltung des Anbringungs-ortes dann vor, wenn die Werbeanlage einem vorhandenen ruhigen Erscheinungsbild einen Fremdkörper aufsetzt und dieses damit empfindlich stört (BayVGH, B.v. 12.1.2018 - 9 ZB 15.1911 - juris Rn. 9; B.v. 16.2.2016 - 2 ZB 15.2503 - juris Rn. 3; U.v. 11.11.2014 - 15 B 12.2765 - juris Rn. 15; OVG Berlin, B.v. 7.1.2002 - 2 SN 30.01 - juris Rn. 16). DieWerbeanlagen würden als Fremdkörper das Ortsbild beeinträchtigen. Dieser Eindruck wird durch die Möglichkeit der Beleuchtung noch verstärkt. Die Werbeanlagen befinden sich zudem in der Nähe des Pollenrieder Kircherls. Gemäß § 2 Nr. 9 Satz 1 der Werbeanlagensatzung des Marktes Nittendorf sind Großflächentafeln oder elektronischeWechselwerbeanlagen, die vor die straßenseitige Bauflucht hervortreten und nicht parallel zur Straße errichtet werden, unzulässig. Zudem sind nach § 2 Nr. 12 der Werbeanlagensatzung des Marktes Nittendorf Werbeanlagen, die Zeichen oder Verkehrseinrichtungen gleichen, mit ihnen verwechselt werden oder deren Wirkung beeinträchtigt oder sich auf den Verkehr auswirken können, unzulässig. DieWerbeanlage soll an einer starkbefahrenen Straße mit Fußgängerampel und Bushaus errichtet werden. Zudem sind in der Nähe das Feuerwehrhaus sowie der Wertstoffhof Pollenried. BESCHLUSS: Der Markt Nittendorf bleibt weiterhin bei seiner ablehnenden Haltung und wird dies dem Landratsamt mitteilen. Bei einer Baugenehmigung durch das Landratsamt wird der Markt Nittendorf per Klage dagegen vorgehen. Einstimmig beschlossen Ja 17 Nein 0 Anwesend 17 Jahresrechnung 2023: Vorstellung des Berichtes des Rechnungsprüfungs-ausschusses und Stellungnahme der Verwaltung BESCHLUSS: Die festgestellten Beanstandungen und Anregungen des Rechnungsprüfungsausschusses im Prüfbericht für das Haushaltsjahr 2023 werden durch die Stellungnahme der Verwaltung als aufgeklärt und behoben betrachtet. Einstimmig beschlossen Ja 17 Nein 0 Anwesend 17 Jahresrechnung 2023: Beschluss über die Feststellung und Entlastung für das Rechnungsjahr 2023 Aufgrund Befangenheit ist Erster Bürgermeister Sammüller von der Beratung ausgeschlossen. Die örtliche Rechnungsprüfung erfolgte für das Jahr 2023 im Zeitraum vom 14.01.2025 bis 12.03.2025 durch den Rechnungsprüfungsausschuss. Unstimmigkeiten im Sinne des Art. 102 Abs. 3 GO wurden nicht festgestellt. Nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2023 ist diese gem.Art. 102 Abs. 3 der Bayerischen Gemeindeordnung in öffentlicher Sitzung festzustellen und über die Entlastung zu beschließen. BESCHLUSS: Gemäß Art. 102 Abs. 3 der Bayerischen Gemeindeordnung wird die Jahresrechnung 2023 festgestellt: Haushaltsrechnung Verwaltungshaushalt Solleinnahmen 18.516.950,00 € Sollausgaben 18.516.950,00 € Ansatz 17.258.817,00 Vermögenshaushalt Solleinnahmen 4.663.539,45 € Sollausgaben 4.663.539,45 € Ansatz 9.496.300,00 € Gesamthaushalt Solleinnahmen 23.180.489,45 € Sollausgaben 23.180.489,45 € Ansatz 26.755.117,00 € Die Haushaltsrechnung 2023 mit dem auf die bereinigten Solleinnahmen und -ausgaben reduzierten Ergebnis und dem darin enthaltenen, kassenmäßigen Abschluss wird festgestellt. Weiterhin ist die Verwaltung zu entlasten. Der Bürgermeister ist aufgrund persönlicher Beteiligung von der Abstimmung ausgeschlossen. Zudem beschließt der Marktrat, die Entlastung für das Rechnungsjahr 2023 zu erteilen. Einstimmig beschlossen Ja 16 Nein 0 Anwesend 17 Persönlich beteiligt 1 Vereine: Bezuschussung der Betriebskosten für das Jahr 2024 Die Anträge der Vereine wurden durch die Verwaltung geprüft, die Höhe des Zuschusses von 50 % zu den Betriebskosten soll beibehalten werden. BESCHLUSS: Die Betriebskosten für die nachgewiesenen und als zuschussfähig anerkannten Betriebskosten werden in der Höhe unverändert zum letzten Jahr gewährt. Einstimmig beschlossen Ja 17 Nein 0 Anwesend 17 Vereine: Bezuschussung im Rahmen der Jugendförderung Die Anträge der Vereine wurden durch die Verwaltung geprüft und werden nach den Richtlinien nach den aktuell gemeldeten Zahlen gewährt. BESCHLUSS: Die Zuschüsse für die Jugendförderung werden nach den Richtlinien nach den aktuell gemeldeten Zahlen gewährt. Einstimmig beschlossen Ja 17 Nein 0 Anwesend 17 Antrag ASV Undorf auf Einfassung Beachvolleyballplatz mit Fichtenrundholz BESCHLUSS: Die Einfassung des Beachvolleyballplatzes mit Fichtenrundholz wird im Rahmen der Richtlinien mit 25 %, entspricht 691,27 € bezuschusst. Einstimmig beschlossen Ja 16 Nein 0 Anwesend 17 Persönlich beteiligt 1 Antrag ASV Undorf auf Beschaffung eines Gartenhauses als Umkleide Jugendmannschaften und Aufbewahrung von diversen Gerätschaften BESCHLUSS: Die Beschaffung eines Gartenhauses als Umkleide Jugendmannschaften und Aufbewahrung von diversen Gerätschaften wird im Rahmen der Richtlinien mit 25 %, entspricht 949,75 € bezuschusst. Einstimmig beschlossen Ja 16 Nein 0 Anwesend 17 Persönlich beteiligt 1 Antrag ASV Undorf auf Beschaffung einer Regalwand für das Büro im Vereinsheim BESCHLUSS: Die Beschaffung einer Regalwand im Vereinsheim wird im Rahmen der Richtlinien mit 25%, entspricht 654,50 € bezuschusst. Einstimmig beschlossen Ja 16 Nein 0 Anwesend 17 Persönlich beteiligt 1 Antrag ASV Undorf auf Beschaffung von neuer Bestuhlung für das Vereinsheim BESCHLUSS: Die Beschaffung einer neuen Bestuhlung im Vereinsheim wird im Rahmen der Richtlinien mit 25 %, entspricht 4.257,59 € bezuschusst. » Auszug aus der Marktratssitzung am 20.05.2025

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