AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DES MARKTES NITTENDORF JUNI 2025 22 Verabschiedung Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2025; Beschluss über Stellenplan, Finanzplan und Investitionsprogramm 2025 Erster Bürgermeister Sammüller verweist auf die Ergebnisse des vorberatenden Finanzausschusses und macht deutlich, dass die veranschlagten Investitionen für die Zukunft des Marktes notwendig sind um ein attraktiver Wohnort zu bleiben. Die Sprecher der Fraktionen bedanken sich bei der Verwaltung für die Aufstellung des Haushalts. Die komplette Rücklagenentnahme sowie die hohe Schuldenaufnahme im aktuellen Haushaltsjahr seien besorgniserregend und sollten im Gremium zum Sparen anregen. Man hat die letzten Jahre aufgrund der guten finanziellen Situation des Marktes Begehrlichkeiten geweckt, die nun wieder eingeschränkt werden müssen. Man sollte sich auf die Pflichtaufgaben des Marktes konzentrieren. BESCHLUSS: 1. Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2025 Der Marktrat beschließt für das Haushaltsjahr 2025 folgende Haushaltssatzung zu erlassen und den Haushaltsplan mit den darin enthaltenen Ansätzen und Abschlusszahlen aufzustellen. Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 Markt Nittendorf Auf Grund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt der Markt Nittendorf folgende Haushaltssatzung: § 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 19.959.247 € im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 12.802.000 € ab. § 2 Für das Haushaltsjahr 2025 sind über die fortgeltenden Kreditermächtigungen hinaus keine neuen Kreditermächtigungen erforderlich. § 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. § 4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 3.326.000 € festgesetzt. § 5 Die in der Anlage zum Haushaltsplan 2025 aufgeführten Deckungsringe sind gemäß § 18 Abs. 2 Satz 1 KommHV gegenseitig deckungsfähig. § 6 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft. Nittendorf, Siegel Sammüller 1. Bürgermeister Die Hebesätze für die Realsteuern wurden in der Hebesatz-Satzung vom 11.12.2024 wie folgt festgelegt: Grundsteuer A (für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe) 250 v. H. Grundsteuer B (für Grundstücke) 250 v. H. Gewerbesteuer 300 v. H. Abstimmungsergebnis 19:0 2. Stellenplan 2025 Der Marktrat stimmt dem Stellenplan 2025 in der vorliegenden Fassung zu. Abstimmungsergebnis 19:0 3. Finanzplan 2025 Der Marktrat stimmt dem Finanzplan 2025 in der vorliegenden Fassung zu. Abstimmungsergebnis 19:0 4. Investitionsprogramm 2025 Der Marktrat stimmt dem Investitionsprogramm für die Jahre 2025 – 2028 in der vorliegenden Fassung zu. Abstimmungsergebnis 19:0 Einstimmig beschlossen Ja 19 Nein 0 Anwesend 19 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan des Marktes Nittendorf; Billigungsbeschluss In dieser April- Sitzung 2024 wurde beschlossen, den Landschaftsplan der Gemeinde zu ändern und in den Flächennutzungsplan einzuarbeiten. Die Überarbeitung wird in der Sitzung vorgestellt: Allgemeine Ziele des Landschaftsplanes Bestandsaufnahme: Vergleich zum bisherigen Plan Biotope noch weitgehend vorhanden, teilweise sind neue dazugekommen Es gibt heute neue Biotoptypen, zB artenreiche Grünlandwiesen. Diese wurden damals nicht erhoben. Der Umweltbericht wurde weiter detailliert fort- geführt; Landschaftsplan ist hierfür die Grundlage Schwerpunkt des Landschaftsplanes: - Tal der Schwarzen Laaber - Trockentäler - Naabtal - Mager- und Trockenrasengebiete - Kultur- und Landschaftspflege, Erhalt des Landschaftsbildes,Wechsel Acker,Wald, Wiesen… - Biotopverbund - Klimafolgenanpassung, Temperatur führt zu Überhitzung inWohngebieten, Lokalisierung von Hitzeinseln Ein Vorschlag ist, Flächen die derzeit im Landschaftsschutzgebiet liegen und von der Kommune als Baufläche entwickelt werden sollen, auf Antrag herauszunehmen. Besonders wichtig ist dies beim geplanten Baugebiet Goldberg. Die nächste Kreistagssitzung wäre imWinter 2025. BESCHLUSS: Die Überarbeitung des Landschaftsplanes wird zur Kenntnis genommen. Der Marktrat billigt den Entwurf des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan in der Fassung vom 15.04.2025. Der Marktrat beauftragt die Verwaltung die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Für die Bauflächenpotentiale in den Ortsteilen Etterzhausen, Goldberg und Pollenried wird die Verwaltung ermächtigt, einen Antrag auf Herausnahme der betroffenen Teilflächen im Landschaftsschutzgebiet beim Verordnungsgeber parallel zur Beteiligung der Fachstellen zum Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan zu stellen. Einstimmig beschlossen Ja 19 Nein 0 Anwesend 19 Anschaffung einer Drehleiter für die Feuerwehren des Marktes Nittendorf Die Notwendigkeit der Anschaffung einer Drehleiter ergibt aus der zunehmenden Bebauung mit mehrgeschossigen Gebäuden und den steigenden Herausforderungen im Rettungsdienst. Grundlage für die Beschaffung bildet der bestehende Feuerwehrbedarfsplan, welcher die Notwendigkeit einer Drehleiter zur Sicherstellung des örtlichen Brandschutzes bestätigt. Bei der Anschaffung einer Drehleiter muss ein Stellplatz mit ausreichender Länge geschaffen werden. Hingegen wäre bei der Anschaffung eines Teleskopgelenkmastes (Hubrettungsbühne) ein geeigneter Stellplatz vorhanden. Die Kommandanten der Feuerwehren haben sich intern besprochen und kamen einstimmig zu dem Ergebnis eine Drehleiter aufgrund der Fördermöglichkeit zu favorisieren. Bei der Regierung der Oberpfalz wurden nochmals die Fördermodalitäten abgefragt; hier erhielt man die Aussage nur eine Drehleiter sei förderfähig. Zuschüsse für ein Hubrettungsfahrzeug gebe es nur bei einer Zweitbeschaffung. Ausnahmen seien nicht möglich. Um eine doppelte Beschaffung zu vermeiden, sollen bereits vorhandene Einsatzmittel, wie beispielsweise Absturzsicherungssätze, in das Einsatzkonzept integriert und sinnvoll genutzt werden. Das Fahrzeug soll am Standort der Freiwilligen Feuerwehr Pollenried stationiert werden. BESCHLUSS: Der Marktrat Nittendorf beschließt die Anschaffung einer Drehleiter für die Feuerwehren des Marktes Nittendorf. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte zur Beschaffung des Fahrzeugs unter Berücksichtigung der Vermeidung von Doppelbeschaffungen, einzuleiten. Die Drehleiter soll am Standort der Freiwilligen Feuerwehr Pollenried stationiert werden. Einstimmig beschlossen Ja 19 Nein 0 Anwesend 19 Sanierung Kirche Penk: Ergebnisse einer Ortseinsicht und Beschluss über weiteres Vorgehen bezüglich der Außenanlagen Bei einer Ortseinsicht wurde vomArchitekten der Sanierungsmaßnahme gefordert, die Gemeinde solle folgende Baumaßnahmen rückgängig machen: Rückbau der Straßenbeleuchtung Versetzen des Parkverbotsschildes Versetzen von Infotafeln Ausbau von Betonpflaster Ein entsprechendes Schreiben der Unteren Denkmalschutzbehörde liegt vor und untermauert die Forderung des Architekten. Auf Rückfrage, wer die Kosten trage, erhielt Frau Feuerer folgende Mitteilung: „Sollte der Gemeinderat die Maßnahmen finanziell nicht übernehmen, wäre eine Übernahme im Zusammenhang mit den weiteren Maßnahmen im Umfeld durch eine Förderung mit der Fraktionsreserve nach Rücksprache mit Hr. Dr. Schmidt vorstellbar.“ BESCHLUSS: Zu den Forderungen des Architekten Feil erfolgt von Seiten des Marktrates folgende Stellungnahme: Die Infotafel gehört nicht der Gemeinde Die Beleuchtung könnte theoretisch versetzt wer- den, ein durchgehender Lichtkegel wäre nicht mehr gegeben Das Parkverbotsschild könnte theoretisch in Rücksprache mit dem Straßenbauamt versetzt werden. Ein Herausreißen des neuen Pflasters und Schot- tern der Fläche wird abgelehnt. Einstimmig beschlossen Ja 19 Nein 0 Anwesend 19 Auszug aus der Markztratssitzung am 15.04.2025
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