DEZEMBER 2024 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DES MARKTES NITTENDORF 27 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DES MARKTES NITTENDORF Herausgeber der „Amtlichen Nachrichten und Mitteilungen des Marktes Nittendorf“ und verantwortlich für deren Inhalt: Markt Nittendorf, 1. Bürgermeister Helmut Sammüller, Am Marktplatz 3, 93152 Nittendorf, Tel. 09404/642–0 Gemäß § 9 der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen imWinter, haben die Vorder- und Hinterleger die Gehbahnen der an ihr Grundstück angrenzenden oder ihr Grundstück mittelbar erschließenden öffentlichen Straßen auf eigene Kosten in sicherem Zustand zu halten. Die Vorder- und Hinterlieger haben die Sicherungsflächen an Werktagen ab 07.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 08.00 Uhr von Schnee, Reif- oder Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden Stoffen (z.B. Sand, Splitt) nicht jedoch mit Tausalz oder ätzenden Mitteln zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen. Bei besonderer Glättegefahr (z.B. an Treppen oder starken Steigungen) ist das Streuen von Tausalz zulässig. Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20.00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist. Der geräumte Schnee oder die Eisreste (Räumgut) sind neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind bei der Räumung freizuhalten. Räum- und Streupflicht der Gehbahnen imWinter Liebe Bürgerinnen und Bürger, unsere Bauhofmitarbeiter sind bemüht, die Gemeindestraßen so schnell wie möglich zu räumen und gegebenenfalls auch zu streuen. Dies geschieht aufgrund eines genau festgelegten Räum- und Streuplanes. In diesem ist unter anderem die Reihenfolge der zu räumenden Straßen nach der Dringlichkeit festgelegt. Wir bitten um Verständnis, dass nicht alle Straßen gleichzeitig geräumt werden können. Um einen reibungslosenWinterdienst zu ermöglichen, sollte der Weg für die Räumfahrzeuge frei sein. Bitte achten Sie darauf, dass PKWs möglichst auf dem eigenen Grundstück und nicht auf dem Gehweg oder der Straße parken. Die Marktgemeinde bittet insbesondere darum, nicht beidseitig oder am Ende von Sackgassen sowie in Wendehammern zu parken. Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Winterdienst Das Rathaus bleibt von 23. Dezember bis 01. Januar geschlossen. Bei Notfällen wie z. B. Vaterschaftsanerkennung oder ein plötzlicher Todesfall, für den eine Reise notwendig ist, erreichen Sie uns unter folgender Telefonnummer 09404/642-115 (27.12. und 30.12.2024 von 09.30 bis 11.00 Uhr) oder per Mail an buergerbuero@nittendorf.de Ab Donnerstag, 02. Januar 2025, stehen alle Dienstleistungen wieder zu den gewohnten Sprech- und Öffnungszeiten zur Verfügung. Wir bitten um Verständnis. Ihre Marktverwaltung Marktverwaltung Nittendorf – Schließtage Standesamtliche Nachrichten EHESCHLIESSUNG Vanessa Münch und Julian Gassner, beide wohnhaft in Schönhofen Standesamtliche Bekanntmachungen werden nur veröffentlicht, sofern eine entsprechende Einverständniserklärung zur Veröffentlichung vorliegt. Fundsachen Schlüsselbund ohne Autoschlüssel – gefunden: Nittendorf, Bernsteinstraße Schlüsselbund ohne Autoschlüssel – gefunden: Undorf, nähe Mittelschule Lesebrille – gefunden: Nittendorf, Bernstein- straße
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