Mitteilungsblatt des Marktes Nittendorf

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DES MARKTES NITTENDORF NOVEMBER 2024 22 Der Zweckverband derWasserversorgungsgruppe (ZV) Laber-Naab beantragt die Neuerteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung für die Entnahme und Zutageförderung von Grundwasser aus dem Brunnen III Penk (Fl.-Nr. 1720/6, Gemarkung Etterzhausen) zur öffentlichen Wasserversorgung. Mit Bescheid des Landratsamtes Regensburg vom 10.03.2014, Az.: S31-4, letztmals geändert mit Bescheid vom 15.02.2019,Az.: S 31-4-8631-Penk, wurde dem ZV Laber-Naab bereits die Bewilligung für das Zutagefördern und Entnehmen von Grundwasser aus dem Brunnen III Penk zur öffentlichen Wasserversorgung erteilt. Die Bewilligung endete mit Ablauf des 30.06.2021. Daraufhin wurden dem ZV Laber-Naab, für die Dauer der Durchführung des Verfahrens zur Neuerteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung, beschränkte Erlaubnisse befristet bis 30.06.2025 erteilt. Mit Unterlagen vom 29.12.2022 und Ergänzungsschreiben vom 04.06.2024 beantragte der ZV LaberNaab die Neuerteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung zur Entnahme und Zutageförderung von Grundwasser aus dem Brunnen III Penk wie folgt: Momentanentnahme 14 l/s  Tagesmenge 1.210 m3/d  Jahresentnahmemenge 165.000 m3/a  Das Entnehmen und Zutagefördern von Grundwasser aus dem Brunnen III Penk des ZV Laber-Naab stellt gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 5Wasserhaushaltsgesetz (WHG) eine Benutzung dar, die gemäß § 8 Abs. 1 WHG der behördlichen Erlaubnis oder der Bewilligung bedarf. Der ZV Laber-Naab hat die Neuerteilung der wasserrechtlichen Bewilligung gemäß § 10 Abs.1 i. V. m. § 14WHG beantragt. Für die Neuerteilung einer Bewilligung ist ein Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Das Vorhaben wird hiermit gemäß Art. 69 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) i.V.m. Art. 73 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) bekannt gemacht. Die Antragsunterlagen des Sachverständigenbüros für Grundwasser Anders & Raum sind in der Zeit vom 09.11.2024 bis einschließlich 09.12.2024 (Auslegungsfrist) im Rathaus des Marktes Nittendorf, Am Marktplatz 3, 93152 Nittendorf, während der üblichen Dienstzeiten öffentlich zur Einsicht ausgelegt. Die Bekanntmachung des Vorhabens wird gemäß Art. 27a BayVwVfG zusätzlich auf der Internetseite des Landratsamtes Regensburg https://www.landkreis-regensburg.de/landratsamt/oeffentliche-bekanntmachungen/ veröffentlicht. Dazugehörige Antragsunterlagen können innerhalb der o. g. Auslegungsfrist beim Markt Nittendorf vollständig eingesehen werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Papierunterlagen maßgeblich ist. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis einschließlich 23.12.2024 (Einwendungsfrist), beim Markt Nittendorf, Am Marktplatz 3, 93152 Nittendorf, sowie beim Landratsamt Regensburg, Altmühlstraße 3, 93059 Regensburg, schriftlich oder zur Niederschrift während der üblichen Dienstzeiten Einwendungen gegen das Vorhaben erheben. Vereinigungen, die aufgrund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung einzulegen, können bis zumAblauf der vorgenannten Einwendungsfrist beim Markt Nittendorf oder beim Landratsamt Regensburg Stellungnahmen zum Vorhaben abgeben (Art. 73 Abs. 4 Satz 5, Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 BayVwVfG). Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (Art. 73 Abs. 4 Satz 3 BayVwVfG). Es wird noch besonders darauf hingewiesen, dass a) Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, durch öffentliche Bekanntmachung von dem Erörterungstermin benachrichtigt werden können, b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind. Bleibt ein Beteiligter dem Erörterungstermin fern, so kann auch ohne ihn verhandelt werden. Sammüller 1. Bürgermeister Bekanntmachung Fundsachen Tretroller, Scooter – gefunden: Schönhofen,  Nittendorfer Str. Kinderfahrrad – gefunden: Schönhofen,  Nittendorfer Str. Hörgerät – gefunden: Eichhofen, Von-Rosen-  busch-Str. Bis Nr. 93 Standesamtliche Nachrichten EHESCHLIESSUNG 19.09.2024, Susanne Gassner und Martin Kisiel, wohnhaft in Schönhofen 20.09.2024, Ana Janković und Andreas Sommer, wohnhaft in Nittendorf 04.10.2024, Marina Kutzi und Marius Poschenrieder, wohnhaft in Schönhofen 12.10.2024, Veronika Wildgen, wohnhaft in Pollenried, und Thomas Kippes, wohnhaft inNeumarkt i.d.OPf. 12.10.2024,Anna Bauer und Michael Plank, wohnhaft in Regensburg Standesamtliche Bekanntmachungen werden nur veröffentlicht, sofern eine entsprechende Einverständniserklärung zur Veröffentlichung vorliegt. Seit 25 Jahren stehen wir für erfolgreiche Zusammenarbeit und stetiges Wachstum. Ein herzliches Dankeschön an die IHK Regensburg für die Ehrenurkunde und an unseren geschätzten Mitarbeiter, Herrn Helmut Weidiger, für seinen unermüdlichen Einsatz seit Tag 1. Ebenso möchten wir unserer langjährigen Steuerberaterin, Frau Angelika Fleischmann, danken, die uns seit Beginn an mit Ihrem Fachwissen treu zur Seite steht. Ein besonderes Highlight war die Anwesenheit von Herrn Helmut Sammüller, Bürgermeister von Nittendorf, bei der feierlichen Übergabe. Ein riesiges Dankeschön an all unsere Mitarbeiter und treuen Kunden – ohne euch wäre dieser Erfolg nicht möglich! Auf viele weitere erfolgreiche Jahre! Ein besonderes Jubiläum für die Achhammer GmbH & Co. KG!

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