AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DES MARKTES NITTENDORF AUGUST 2024 22 Neubau von Kindertageseinrichtungen im Markt Nittendorf: Neubau Schönhofen (Schloßstr.); Neubau einer Kinderkrippe in das Haus der Begegnung in Etterzhausen (Alfred-Wölfel-Str.) Der Marktrat hat in 2023 zum Bedarf an Kindereinrichtungsplätzen folgenden Beschluss gefasst: Der Bedarf an 85 Krippenplätzen und an 394 Kindergartenplätzen im Markt Nittendorf wird anerkannt. Aktuell fehlen 3 Kinderkrippengruppen und 1 Kindergartengruppe. Die Verwaltung schlägt folgendes Vorgehen vor: Neubau Kindergarten Schönhofen - 2 Kindergartengruppen (Ersatzbau) und 1 Kinderkrippe (Neu) Neubau Kinderkrippe in das Haus der Begegnung - 2 Kinderkrippengruppen (Neu) Damit werden 3 Kinderkrippengruppen, jedoch keine neue Kindergartengruppe geschaffen. BESCHLUSS: BESCHLUSS 1 – Der Marktrat beschließt den Neubau eines Kindergartens in Schönhofen mit 1 Krippengruppe und 2 Kindergartengruppen. Die Verwaltung wird beauftragt in Abstimmung mit dem Landratsamt einen entsprechenden Zuschussantrag zu stellen. BESCHLUSS 2– Der Marktrat beschließt den Neubau zweier Kinderkrippengruppen in das geplante Haus der Begegnung in Etterzhausen. Die Verwaltung wird beauftragt in Abstimmung mit dem Landratsamt einen entsprechenden Zuschussantrag zu stellen. Einstimmig beschlossen Ja 15 Nein 0 Anwesend 15 Antrag Frauenunion auf Anbringung eines Verkehrsspiegels in der Hofmarkstraße Ecke AmWeiher in 93152 Nittendorf-Undorf „Im Bereich der Hofmarkstraße in Undorf ergeben sich häufig gefährliche Situationen an der 90° Kurve nach links Richtung Bahnhof. Bei der Fahrt vom Bahnhof kommend ist die Kurve nach rechts erschwert einsehbar. Von rechts kommen gerade zur Hauptverkehrszeit Radfahrer, darunter viele Kinder, auf dem Weg zu Bahnhof, deren Kommen sehr spät erkennbar ist. Deshalb stellt die Frauenunion folgenden Antrag: Der Markt Nittendorf errichtet an der Hofmarkstraße im Bereich der Zufahrt zum Restaurant Athen (Straße „AmWeiher“) einen Verkehrsspiegel, der es den vom Bahnhof kommenden Verkehrsteilnehmern, insbesondere den PKW-Fahrern erlaubt, rechtzeitig den von rechts kommenden Verkehr zu erkennen, und damit Unfälle zu vermeiden.“ BESCHLUSS: Der Markt Nittendorf beschließt die Anbringung eines Verkehrsspiegels in der Hofmarkstraße Ecke AmWeiher in 93152 Nittendorf-Undorf. Die Verwaltung wird damit beauftragt, einen passenden Verkehrsspiegel zu erwerben und diesen anschließend vom Bauhof anbringen zu lassen. Mehrheitlich abgelehnt Ja 4 Nein 12 Anwesend 16 Verlängerung des Probebetriebs von "elma" um ein weiteres Jahr (bis 08.12.2025) Der Probebetreib für das Ruftaxi „Elma“ soll um ein Jahr verlängert werden. Erwerb eines Flügels für den Kultursaal Bei einer Besichtigung des Kultursaales durch Bürgermeister Sammüller mit dem Antragsteller, Herrn Lennert, und dem Musikverein Undorf konnte keine Einigung erzielt werden. Herr Lennert bittet weiterhin um Realisierung des Vorhabens. Das Marktratsgremium spricht sich mehrheitlich gegen den Erwerb aus. Es sei nicht mit allen Vereinen gesprochen worden, lediglich mit dem Musikverein, es sei keine gemeindliche Pflichtaufgabe und es mangele an einem schlüssigen Konzept. Die Aufnahme in die Tagesordnung wird beschlossen: BESCHLUSS: Der Erwerb des Flügels durch den Markt Nittendorf wird in die Tagesordnung aufgenommen: Abstimmungsergebnis: 16:0 Stimmen BESCHLUSS: Der Marktrat stimmt dem Antrag von Herrn Josef Lennert auf Erwerb eines Flügels im Kultursaal zu. Mehrheitlich abgelehnt Ja 1 Nein 15 Anwesend 16 Auszug aus der Marktratssitzung am 18.06.2024 Einwohnerstatistik 1. Halbjahr 2024 Stand 30.06.2024 Ortsteile Haupt- Neben- Gesamt wohnsitze wohnsitze Nittendorf 3.055 180 3.235 Bärnthal 3 1 4 Eichhofen 111 5 116 Etterzhausen 1.234 115 1.349 Grafenried 16 – 16 Hardt 31 3 34 Haugenried 242 11 253 Irgertshofen 47 3 50 Loch 107 2 109 Obereinbuch 11 1 12 Pollenried 470 20 490 Schönhofen 1.154 62 1.216 Thumhausen 317 10 327 Undorf 2.492 163 2.655 Untereinbuch 4 - 4 Viergstetten 77 3 80 Zeiler 156 6 162 Zwickenthal 2 – 2 Penk 57 16 73 GESAMT: 9.586 601 10.187 Regensburg (RL). Die alten (grauen und rosafarbenen) Papierführerscheine und auch ältere Scheckkartenführerscheine verlieren nach und nach ihre Gültigkeit. Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in einen neuen fälschungssicheren EU-Führerschein umgetauscht werden.Weil dieser sogenannte Pflichtumtausch sehr viele Menschen betrifft, wird er über mehrere Jahre verteilt. So sollen Wartezeiten für die Bürgerinnen und Bürger sowie Überlastungen bei den Behörden vermieden werden. Derzeit sind die Inhaber von Papierführerscheinen der Geburtsjahrgänge 1971 oder jünger aufgerufen, ihren (Papier)Führerschein bis 19. Januar 2025 umzutauschen. Wer als Papierführerschein-Inhaber der Geburtsjahrgänge 1971 oder jünger noch umtauschen muss, sollte bei der Führerscheinstelle des Landratsamtes frühzeitig vor dem 19. Januar 2025 einen entsprechenden Antrag stellen – entweder persönlich (Öffnungszeiten: Montag bis Mittwoch von 7.30 bis 11.30 Uhr und von 13 bis 15 Uhr, Donnerstag von 7.30 bis 11.30 Uhr und von 13 bis 17 Uhr, Freitag von 7.30 bis 11.30 Uhr) oder online unterhttps://www.buergerserviceportal. de/bayern/lkrregensburg/igvfsw Es muss vorab kein Termin vereinbart werden. Wer aber Wartezeiten vermeiden will, kann unter https://landratsamt-regensburg.flexappoint.de/#/ einen Termin buchen. Umtausch ist verpflichtend Nach Ablauf der Umtauschfrist verliert der alte Führerschein seine Gültigkeit.Wer mit dem alten Führerschein weiterfährt, riskiert ein Verwarngeld. Eine Gesundheits- oder sonstige Prüfung ist (in der Regel) mit dem Pflichtumtausch nicht verbunden – es handelt sich lediglich um einen verwaltungstechnischen Umtausch. Die alten Fahrberechtigungen werden in die neuen Fahrerlaubnisklassen umgeschrieben. Der neu ausgestellte Führerschein wird auf 15 Jahre befristet. Wichtig ist die Unterscheidung, dass die Fahrerlaubnis selbst – also die Berechtigung zum Führen eines Fahrzeugs – weiterhin unbefristet gilt. Nur das Führerscheindokument muss nach den 15 Jahren wieder neu ausgestellt werden. Welche Unterlagen sind notwendig? Notwendige Unterlagen für den Umtausch sind der Reisepass oder Personalausweis, ein ausgefülltes Antragsformular, der alte Führerschein sowie ein aktuelles (nicht älter als ein Jahr) biometrisches Passfoto. Wurde der alte Papierführerschein nicht bei der aktuellen Wohnsitzbehörde ausgestellt, muss eine sogenannte Karteikartenabschrift bei der Behörde beantragt werden, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat. Der Umtausch kostet etwa 25 Euro, hinzu kommen die Kosten für das biometrische Foto. Freiwilliger Umtausch ist jederzeit möglich Führerscheininhaber (Scheckkartenführerscheine), die nach dem Stufenplan jetzt noch nicht umtauschen müssen, dies aber wollen, können dies jederzeit tun. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.landkreis-regensburg.de/buergerser- vice/auto-verkehr/fuehrerscheinstelle/?pflichtumtausch-fuer-unbefristete-fuehrerscheine&orga= 161092 https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/ Strassenverkehr/faq-fuehrerschein-umtausch. html GEBURTENJAHRGÄNGE AB 1971 Frist für Umtausch von Papierführerscheinen endet am 19.01. 2025
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