AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DES MARKTES NITTENDORF JANUAR 2024 20 ZÄHLERWECHSEL: Alle 6 Jahre, nach Ablauf der Eichzeit, werden vom Zweckverband die Wasserzähler ausgewechselt. Unsere Mitarbeiter werden deshalb in den nächsten Monaten unterwegs sein und bei einemTeil unserer Kunden die Zähler wechseln. Auf Verlangen können unsere Techniker auch ihren Dienstausweis vorzeigen. Die Zählerwechsel werden unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln durchgeführt. WIDERSPRUCHSRECHT GEGEN FUNKWASSERZÄHLER ENTFÄLLT ZUM 01.01.2024: Die bisherige landesrechtliche Ermächtigung zum Einsatz von Funkwasserzählern und das begründungsloseWiderspruchsrecht aus Art. 24 Abs. 4 Gemeindeordnung wird zum 01.01.2024 aufgehoben. Da das Widerspruchsrecht ab dem 01.01.2024 nicht mehr besteht (VGH München, Beschluss v. 07.03.2022 – 4 CS 21.2254), können bei allen Funkwasserzählern ab diesem Datum die Funkempfänger eingeschaltet werden. gez. Franz Herrler, MBA, M.Sc. Werkleiter Der Zweckverband der Wasserversorgungsgruppe Laber-Naab, Beratzhausen, informiert: Geplanter 6-spuriger Ausbau der A 3 Regensburg-Nittendorf: Sachstandsinformation, erforderliche Abstimmung bezüglich Querschnitte der kreuzenden Straße und Wege Von Seiten der Autobahn GmbH wurde der Markt Nittendorf zum geplanten 6- spurigen Ausbau der A3 zwischen Kreuz Regensburg und Nittendorf (bis auf Höhe Polzhausen) informiert. Es ging insbesondere um die zukünftige Gestaltung der 8 vorhandenen Querungen, die im Zuge des Autobahnausbaus erneuert werden. 4 dieser Bauwerke liegen im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde- die anderen beim Landkreis, staatlichen Bauamt und Deutsche Bahn. Bei einer Wiederherstellung in gleicher Größe fallen keine Kosten für den Markt an, sofern der Markt Nittendorf eine Verbreiterung wünscht, ist er an den Gesamtkosten zu beteiligen. In diesem Fall ist mit einer Beteiligung von rund 500.000 € zu rechnen. Die möglichen Alternativen zu den Bauwerken 34/35/40/41 werden dem Marktrat vorgestellt: BESCHLUSS: Der Marktrat nimmt die Vorstellung bezüglich der Querungen über die A 3 zur Kenntnis. Zu den Jeweiligen Bauwerken wird folgender Beschluss gefasst: BESCHLUSS 1: Bauwerk 34: die lichte Weite von 8 Metern soll erhalten bleiben Abstimmungsergebnis: 19:0 Stimmen BESCHLUSS 2: Bauwerk 35: der Marktrat fordert eine Verbreiterung auf 9,50 Meter (Fahrbahn 6 Meter mit einem einseitigen Geh- und Radweg und Kappe) und stimmt einer Kostenbeteiligung in Höhe von rund 20,5 % zu. Abstimmungsergebnis: 19:0 Stimmen BESCHLUSS 3: Bauwerk 40: der Marktrat fordert eine Verbreiterung auf 9,50 Meter (Fahrbahn 6 Meter mit einem einseitigen Geh- und Radweg und Kappe) und stimmt einer Kostenbeteiligung in Höhe von rund 20,5% zu. Abstimmungsergebnis: 19:0 Stimmen BESCHLUSS 4: Bauwerk 41: der Marktrat fordert eine Verbreiterung auf 9,50 Meter (Fahrbahn 6 Meter mit einem einseitigen Geh- und Radweg und Kappe) und stimmt einer Kostenbeteiligung in Höhe von rund 20,5% zu. Abstimmungsergebnis: 19:0 Stimmen Errichtung von Freiflächenanlagen; Diskussion und Beschluss über weiteres Vorgehen Es wird folgender Beschluss gefasst: BESCHLUSS: Die bisher eingegangenen Anträge werden zurückgestellt. Der Marktrat nimmt den von der Verwaltung als Entwurf vorgelegten Kriterienkatalog für die Ansiedlung von Freiflächenanlagen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung diesen auf Grundlage der heutigen Sitzung auszuarbeiten und dem Marktrat zum Beschluss vorzulegen. Einstimmig beschlossen Ja 19 Nein 0 Anwesend 19 Bebauungsplan „Westlich der Dachgred”: Beschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes Der Bebauungsplan für das Baugebiet „Westlich der Dachgred“ vom 21.01.1974 und die dazugehörige 1. Änderung vom 27.01.1995 sind aufzuheben. Gemäß § 1 Abs. 8 BauGB ist bei der Aufhebung des Bebauungsplanes das Verfahren wie bei einer Neuaufstellung anzuwenden. Hintergrund: Der ursprüngliche Plan und die 1. Änderung leiden unter Ausfertigungsfehlern. Nichtsdestotrotz sind sie weiterhin gültig (sie wurden noch nicht durch richterlichen Beschluss aufgehoben). Nach demAufhebungsbeschluss folgen die frühzeitige und generelle Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden. Es ist geplant zeitlich versetzt mit der Neuaufstellung des Bebauungsplanes zu beginnen. Bei der zeitlichen Lücke zwischen aufgehobenen Bebauungsplan und gültigem neuen Bebauungsplan richten sich Bauanträge nach § 34 BauGB (Einfügen in die Umgebung) BESCHLUSS: 1. Der Bebauungsplan „Westlich der Dachgred“ vom 30.01.1974 mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes vom 30.01.1995 wird nach § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB aufgehoben. Maßgebend ist der Entwurf der Aufhebungssatzung. Dieser Beschluss ist ortsüblich bekanntzugeben. Die städtebaulichen Ziele in diesem Bereich werden als erfüllt angesehen. Die Erforderlichkeit für einen Bebauungsplan nach § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB ist nicht mehr gegeben. Künftige Bauvorhaben werden nach § 34 BauGB beurteilt und fügen sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Damit kann auch nach der Aufhebung des Bebauungsplanes eine geordnete, städtebauliche Entwicklung gewährleistet werden. 2. Der Entwurf der Aufhebungssatzung wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Einstimmig beschlossen Ja 19 Nein 0 Anwesend 19 Anbau Grundschule Nittendorf: Errichtung eines zusätzlichen Klassenzimmers mit Stuhllager Der Markt Nittendorf plant den Anbau an die Grundschule zur Sicherstellung des Ganztagesanspruchs. Bei der Erweiterung handelt es sich um ein zusätzliches Klassenzimmer mit Stuhllager. Bei einem nachträglichen Bau wären die Kosten höher anzusetzen. Der Bedarf ist gegeben, die Regierung befürwortet diese Erweiterung. BESCHLUSS: Der Marktrat stimmt der Errichtung eines Klassenzimmers mit Stuhllager im Obergeschoss des geplanten Anbaus zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die genannten Schritte einzuleiten. Mit dem Planer, Architekturbüro Hanke, ist der Auftrag zu erweitern. Einstimmig beschlossen Ja 19 Nein 0 Anwesend 19 Auszug aus der Marktratssitzung am 21.11.2024 Standesamtliche Nachrichten EHESCHLIESSUNG 09.12.2023, Franziska Heinrich und Maximilian Scheuerer, wohnhaft in Regensburg Standesamtliche Bekanntmachungen werden nur veröffentlicht, sofern eine entsprechende Einverständniserklärung zur Veröffentlichung vorliegt. Liebe Bürgerinnen und Bürger, unsere Bauhofmitarbeiter sind bemüht, die Gemeindestraßen so schnell wie möglich zu räumen und gegebenenfalls auch zu streuen. Dies geschieht aufgrund eines genau festgelegten Räum- und Streuplanes. In diesem ist unter anderem die Reihenfolge der zu räumenden Straßen nach der Dringlichkeit festgelegt. Wir bitten um Verständnis, dass nicht alle Straßen gleichzeitig geräumt werden können. Um einen reibungslosenWinterdienst zu ermöglichen, sollte der Weg für die Räumfahrzeuge frei sein. Bitte achten Sie darauf, dass Pkws möglichst auf dem eigenen Grundstück und nicht auf dem Gehweg oder der Straße parken. Die Marktgemeinde bittet insbesondere darum, nicht beidseitig oder am Ende von Sackgassen sowie in Wendehammern zu parken. Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Winterdienst
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