Mitteilungsblatt des Marktes Nittendorf

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DES MARKTES NITTENDORF OKTOBER 2022 22 Vorstellung des Vorentwurfs zur Erweiterung der Grundschule Nittendorf. Nach den derzeit vorliegenden und zu erwartenden Schülerzahlen und dem angekündigten rechtlichen Anspruch der Schüler auf einen Ganztagesschulplatz ab 01.01.2026 ist an der Grundschule der Bedarf an Raumprogrammflächen gewachsen. Bei einer Besprechung mit Vertretern der Regierung der Oberpfalz wurde der Raumbedarf in der Grundschule Nittendorf festgestellt, durch die Architekturwerkstatt Hanke sind zwei mögliche Entwürfe ausgearbeitet worden. Erster Bürgermeister Sammüller informiert, dass anhand der Vorstellung ein detaillierter Entwurf, ein Bauplan und Zuschussanträge erstellt werden. Es wird von einem Baubeginn Ende 2023 bis Anfang 2024 ausgegangen. Zur Kenntnis genommen Machbarkeitsuntersuchung Erweiterung der Kläranlage Etterzhausen Es wird über die mögliche Erneuerung der Kläranlage für das Untere Naabtal diskutiert (Nachbargemeinden Kallmünz, Duggendorf und Pielenhofen). Seitens des Marktes Nittendorf gibt es keinen Handlungsbedarf. Die Ausbaugröße (6300 EW, knapp 4500 EW angeschlossen) bietet genug Reserven für Wachstum im Einzugsgebiet. Ein Anschluss von Kallmünz, Duggendorf und Pielenhofen ist denkbar, aber nicht zu empfehlen. Eine Auflassung der eigenen Kläranlage unter einem Anschluss an Regensburg würde zu einer nicht gewünschten Abhängigkeit führen (fremdbestimmte Gebühren, Umlage von Investitionen etc.). Geschäftsleiter Bachl erklärt, dass die Kläranlage Etterzhausen für weitere 20 bis 30 Jahre gut aufgestellt ist. Die wasserrechtliche Erlaubnis steht in 2025 zur Verlängerung an, was nach jetzigem Stand problemlos erfolgen wird und ein Betrieb bis 2045 garantiert. Dadurch werden dem Markt Nittendorf nur Instandhaltung- und laufende Kosten entstehen. Des Weiteren weist er darauf hin, sollten sich die anderen Gemeinden anders entscheiden, dass wir aus dem Verfahren dann ausscheiden müssten. BESCHLUSS: Der Marktrat Nittendorf beschließt, die Stellungnahme desWasserwirtschaftsamtes sowie die Entscheidungen der betroffenen Gemeinden abzuwarten. Erst im Anschluss soll eine Kosten- und Nutzungsrechnung in Auftrag gegeben werden. Einstimmig beschlossen Ja 19 Nein 0 Anwesend 19 Persönlich beteiligt 0 Berufung der Beauftragten für Menschen mit Behinderung Berufung des/der Beauftragten für Menschen mit Behinderung in der Marktgemeinde Nittendorf. Zwei Personen haben sich für dieses Amt angeboten. Dem Marktrat sind beide bekannt. Die Abstimmunng im Gremium ergibt eine einstimmige Berufung von Frau Kapinsky, damit ist eine weitere Beschlussfassung nicht notwendig. BESCHLUSS: Der Marktrat Nittendorf beruft Frau Sandra Kapinsky zur Beauftragten für Menschen mit Behinderung für die Marktgemeinde Nittendorf. Einstimmig beschlossen Ja 18 Nein 0 Anwesend 19 Persönlich beteiligt 1 Terminfestsetzung Bürgerbegehren „Kein Jagdzentrum Tannenäcker" Mit Beschluss vom 24.05.2022 wurde der Durchführung des Bürgerbegehrens „Kein Jagdzentrum Tannenäcker“ zugestimmt. Der Termin soll auf den 14.08.2022 (innerhalb von 3 Monaten nach Zulassung durch Marktrat) festgesetzt werden. Nach den Bestimmungen des Art. 18 a Abs. 10 Gemeindeordnung (GO) kann der Gemeinderat im Einvernehmen mit den vertretungsberechtigten Personen des Bürgerbegehrens die Frist um höchstens drei Monate verlängern. Die Durchführung wäre dann bis spätestens zumAblauf des 23.11.2022 an einem Sonntag zu vollziehen. Die Verwaltung hat bereits imVorfeld des Beschlusses durch den Marktrat bei den vertretungsberechtigten Personen des Bürgerbegehrens angefragt, ob mit einer Fristverlängerung Einverständnis besteht. Da eine Beteiligung an der Wahl in der Ferienzeit nicht gewährleistet werden kann, sprechen sich die vertretungsberechtigten Personen für die Verlängerung um bis zu 3 Monate aus, dies wurde dem Markt Nittendorf schriftlich mitgeteilt. BESCHLUSS: Der Marktrat Nittendorf beschließt im Einvernehmen mit den Vertretungsberechtigten Personen des Bürgerbegehrens eine bis zu drei monatige Fristverlängerung zur Durchführung des Bürgerentscheids „Kein Jagdzentrum Tannenäcker“, gemäß § 18a Abs. 10 GO. Der Termin des Bürgerentscheids wird auf den 13.11.2022 festgelegt. Einstimmig beschlossen Ja 19 Nein 0 Anwesend 19 Persönlich beteiligt 0 Anträge, Anfragen, Informationen Der Termin für das Bürgerfest 2023 wurde auf den 22./23.07.2023 festgelegt. Auszug aus der Marktratssitzung am 21.06.2022 Umsetzung der Gigabitrichtlinie der Bundesrepublik Deutschland in Verbindung mit der Bayerischen Kofinanzierungs-Richtlinie; Ergebnisvorstellung der Markterkundung durch die LNI ausgearbeitet, Beschlussfassung über Gigabitausbau Herr Bachl und Frau Feuerer stellen das geplante Vorhaben vor: Ausgangslage LNI übernimmt Aufgaben für den Auf- und Ausbau der Breitbandinfrastruktur von Nittendorf Es fand eine Markterkundung statt. Grundlage: „Förderung zur Unterstützung des  Gigaausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ Betreibermodell: Errichtung Breitbandnetz durch  Markt Nittendorf und dann Verpachtung an Telekommunikationsunternehmen Zunächst Gebiete mit weniger als 100 Mbit/sec  Infrastruktur soll zukünftig 1GBit gewährleisten  Markterkundung durch LNI; Ergebnis förderfähi-  ge Adressen Bildung von Clustern; Nittendorf ist im Cluster  West (Nutzung von Synergieeffekten) Die Finanzierung soll folgendermaßen ausschau-  en: Fördermittel aus Gigabitrichtlinie  Eventuell Härtefallregelung (Finanzkraft)  Antrag nicht für Nittendorf, sondern für gesam-  ten Cluster Rest- nicht über Fördermittel- liegt bei Kommune  Derzeit Kosten für Markt Nittendorf bei 5,9 Mio  € Laut Aufstellung: 10% bei Markt Nittendorf:  590.000 € Beschluss: BESCHLUSS 1: Die LNI wird dazu ermächtigt, die notwendigen Förderanträge und einen gesamthaften Antrag für das jeweilige Cluster mit dem Bundeszuwendungsgeber abzustimmen und den formellen Antrag vorzubereiten sowie einzureichen. Die LNI wird im Übrigen dazu ermächtigt, die Förderanträge und den gesamthaften Antrag für das jeweilige Cluster mit dem Landeszuwendungsgeber für die Kofinanzierung des Freistaates Bayern nach Vorliegen des Bundesförderbescheids abzustimmen und den formellen Antrag vorzubereiten sowie einzureichen. Die LNI wird schließlich ermächtigt, die bewilligten Bundes- und Landesfördermittel sowie den von der Kommune zu zahlenden Eigenanteil zweckgebunden für den Auf- und Ausbau der Breitband Infrastruktur innerhalb der Gebietskörperschaft zu nutzen und die Mittelverwendung ordnungsgemäß zu dokumentieren sowie nachzuweisen. Abstimmungsergebnis: 15:0 Stimmen BESCHLUSS 2: Die LNI wird ermächtigt, das Vergabeverfahren für die erforderlichen Bauleistungen vorzubereiten und durchzuführen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, für die Kommune im Rahmen der Gesellschafterversammlung der LNI eine Entscheidung über die Erteilung des Zuschlags für die Bauleistungen für das betreffende Cluster anhand der imVergabeverfahren festgelegten Zuschlagkriterien zu treffen Abstimmungsergebnis: 15:0 Stimmen BESCHLUSS 3: Die LNI wird ermächtigt, das Vergabeverfahren für die erforderlichen Materialeistungen vorzubereiten und durchzuführen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, für die Kommune im Rahmen der Gesellschafterversammlung der LNI eine Entscheidung über die Erteilung des Zuschlags für die Materialleistungen für das betreffende Cluster anhand der im Vergabeverfahren festgelegten Zuschlagkriterien zu treffen Abstimmungsergebnis: 15:0 Stimmen BESCHLUSS 4: Die LNI wird ermächtigt, das Vergabeverfahren für die erforderlichen Netzbetreiberleistungen vorzubereiten und durchzuführen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, für die Kommune im Rahmen der Gesellschafterversammlung der LNI eine Entscheidung über die Erteilung des Zuschlags für die Netzbetreiberleistungen für das betreffende Cluster anhand der imVergabeverfahren festgelegten Zuschlagkriterien zu treffen Abstimmungsergebnis: 15:0 Stimmen Einstimmig beschlossen Ja 15 Nein 0 Anwesend 15 Auszug aus der Marktratssitzung am 26.07.2022

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