Mitteilungsblatt des Marktes Nittendorf

JULI 2022 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DES MARKTES NITTENDORF 17 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DES MARKTES NITTENDORF Herausgeber der „Amtlichen Nachrichten und Mitteilungen des Marktes Nittendorf“ und verantwortlich für deren Inhalt: Markt Nittendorf, 1. Bürgermeister Helmut Sammüller, Am Marktplatz 3, 93152 Nittendorf, Tel. 09404/642–0 Durch den Marktgemeinderat Nittendorf wurde bereits im ersten Quartal 2021 die Auftragsvergabe für das „Sonderprogramm integrales Konzept zum kommunalen Sturzflut-Risiko-Management“ an das Ingenieurbüro EBB in Regensburg, nach einer Ausschreibung erteilt. Bedingt durch die Corona-Pandemie kam es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung. Zwischenzeitlich wurden Berechnungen zur Fließweganalyse über das Marktgemeindegebiet durchgeführt. Vor Ort wurden die Fließwege hinsichtlich Mauern, Gräben oder Erdwälle grob überprüft, die den Weg von Sturzfluten verändern können. Diese Fließhindernisse müssen jetzt durch Begehungen und Vermessungen der einzelnen Ortsteile in Nittendorf genauer aufgenommen werden. Vorzugsweise werden als erstes die Bereiche/Grundstücke überprüft, die durch Starkregenereignisse in den letzten Jahren mit Überflutungen betroffen waren. Für die Durchführung und Aufnahme der tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten ist die Ortsbegehung der öffentlichen und privaten Grundstücke erforderlich. Die durchführenden Ingenieure nehmen auch Informationen über die Sturzfluten/Überschwemmungen vor Ort, die durch Starkregenereignisse eingetreten sind, mit auf. Fotos, Videos und sonstige Aufzeichnungen die bei Sturzfluten gemacht wurden, sollten den Ingenieuren oder der Marktverwaltung zur Verfügung gestellt werden. Wir bitten darum, den Zugang zu den privaten Grundstücken zu ermöglichen. Die Ortsbesichtigungen und Vermessungen sollen ab Juli 2022 beginnen. Markt Nittendorf Sammüller 1. Bürgermeister BEKANNTMACHUNG „Sonderprogramm integrales Konzept zum kommunalen Sturzflut-Risiko-Management“ Auf Grund der Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband zur Abwasserbeseitigung im Labertal folgende Haushaltssatzung: § 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 830.755 € im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 358.255 € ab. § 2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. § 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. § 4 (1) Betriebskostenumlage Eine Betriebskostenumlage wird nicht erhoben. (2) Investitionsumlage Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben. § 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 138.000 € festgesetzt. § 6 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2022 in Kraft. Nittendorf, 24.05.2022 Zweckverband zur Abwasserbeseitigung im Labertal Sammüller 1. Verbandsvorsitzender Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gemäß § 4 BekV für die Dauer ihrer Gültigkeit in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes zur Einsichtnahme bereit Art. 65 Abs. 3 GO). Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung im Labertal für das Haushaltsjahr 2022

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