Mitteilungsblatt des Marktes Nittendorf

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DES MARKTES NITTENDORF MAI 2022 20 Änderung der Richtlinien zur Förderung der Vereine Der Vereinsausschuss hat einen Entwurf der Richtlinie zur Förderung der Vereine erarbeitet. BESCHLUSS: Der Marktrat Nittendorf stimmt der Entwurfsvorlage zur Neufassung der Richtlinie zur Förderung der Vereine im Markt Nittendorf zu. Die Richtlinie soll rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft treten. Mehrheitlich beschlossen Ja 14 Nein 1 Anwesend 15 Antrag Planung des neuen Spielplatzes in Thumhausen durch einen Fachberater für Spielplatzgeräte Zur Planung des neuen Spielplatzes in Thumhausen soll ein Fachberater für Spielplatzgeräte beauftragt werden. Die Gestaltung soll als Themenspielplatz / Abenteuerspielplatz (z.B. Ritterburg) erfolgen. Erster Bürgermeister Sammüller begrüßt den Vorschlag, gibt jedoch zu bedenken, dass die Ausschreibung und dann auch die Vergabe der Angebote vergleichbar sein müssen. BESCHLUSS: Der Marktrat Nittendorf beschließt die Vergabe zur Gestaltung und Planung des neuen Spielplatzes in Thumhausen an einen qualifizierten Fachberater aus dem Spielplatzgerätebau. Die Verwaltung wird beauftragt mit Herstellern / Fachberatern aus dem Bereich Verbindung aufzunehmen und den Auftrag zu vergeben. Vorab soll eine Vorstellung im Marktrat stattfinden. Einstimmig beschlossen Ja 15 Nein 0 Anwesend 15 Neukalkulation der Friedhofsgebühren Das derzeit gültige Satzungsrecht (Friedhofsgebührensatzung und Friedhofsbenutzungssatzung) des Marktes Nittendorf wurde zuletzt 2010 angepasst.Aufgrund der allgemeinen Kostenentwicklung und einer neuen Grabart waren die Gebühren neu zu kalkulieren. Der Markt Nittendorf hat den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband mit der Kalkulation beauftragt. Die Nachkalkulation für die Jahre 2018 – 2020 hat eine Unterdeckung ergeben, die am Ende eines Bemessungszeitraumes (höchstens 4 Jahre) auszugleichen ist. Der Markt plant im Zuge des Neuerlasses seines Satzungsrechtes die Einführung einer neuen Grabart „Baumgräber“. Eine Erhöhung der Friedhofsgebühren und die damit verbundenen Änderungen im Satzungsrecht sind aufgrund der vorgenannten Gründe unumgänglich. Zukünftig werden bei jeder Bestattung sogenannte „Bestattungsgebühren“ zur Deckung der gemeindlichen Verwaltungs- und Gemeinkosten in Höhe von 127,00 € fällig. Die Benutzung des Leichenhauses wird zusätzlich, nach Tagen abgerechnet. (51,00€/Tag). Vor Ablauf des Kalkulationszeitraumes im Jahr 2025 bzw. bei einer Änderung der betrieblichen Verhältnisse (z.B. bei Einführung anderer, neuer Grabarten) sollte eine neue Gebührenbedarfsberechnung erstellt werden. Ohne weitere Diskussion wird der Beschluss gefasst. BESCHLUSS: Der Markt Nittendorf stimmt den vorgenannten neu kalkulierten Gebührensätzen zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die Friedhofsgebührenund Friedhofsbenutzungssatzung entsprechend anzupassen. Einstimmig beschlossen Ja 15 Nein 0 Anwesend 15 On-Demand-Verkehr (Mobilität auf Abruf) im westlichen Landkreis Mit der erfolgreichen Umsetzung der Angebotsoffensive des Landkreises Regensburg wurde in 2021 im westlichen Landkreis das Busangebot nochmals verbessert. Auch das Zugangebot auf der Bahnlinie 880 „Nürnberg-Neumarkt i.d.Opf. - Regensburg“ ist vertaktet. Um nun auch abseits der vom Bus- und Zugverkehr bereits gut erschlossenen Haupttrassen die ÖPNV-Anbindung zu verbessern wird die Einrichtung eines flexiblen und bedarfsorientierten On-Demand-Systems angestrebt. Fahrgäste sollen mit einem PKW, vorzugsweise E-Fahrzeug, als Zubringer-Dienst zur nächsten ÖPNV Anschlussverbindung gebracht werden. Ein entsprechendes Förderprogramm des BMDV, in Höhe von bis zu 90% wurde aufgrund Überzeichnung abgelehnt. Die GFN erwägt einen auf zwei Jahre befristeten Probebetrieb mit Option auf Verlängerung. Fahrgäste stellen ihren Fahrtwunsch per App oder telefonisch und werden über das nächstmögliche Fahrtenangebot inkl. Preis informiert. Es gelten die Tarifund Beförderungsbestimmungen des RVV, zusätzlich wird eine Komfortpauschale von voraussichtlich 3,00 – 4,00 € verlangt. Nach Markterkundung mit Preisschätzung ist für den kompletten Projektzeitraum mit einem Defizit zu rechnen. Für den Markt Nittendorf bedeutet dies Kosten im 1. Jahr von 24 T€, im 2. Jahr von 30T€ und bei einem etwaigen Dauerbetrieb ab dem 5 Jahr 41 T€. Entscheidend für den Erfolg des bisher in dieser Form noch nicht praktizierten Systems ist ein starkes regionales Marketing gemeinsam mit den teilnehmenden Gemeinden. Da nicht nur neue Technologien und Konzepte integriert werden, sondern erstmals auch lokale Unternehmen zentral im Betrieb als Partner eingebunden sind, entsteht im westlichen Landkreis ein „Leuchtturmprojekt“ im Bereich der alternativen Bedienungsform. Die Umsetzung des Projekts erfordert die Zustimmung aller sechs Gemeinden im westlichen Landkreis. BESCHLUSS: Der Marktrat Nittendorf stimmt der Teilnahme am Pilotprojekt der GFN zum On-DemandVerkehr (Mobilität auf Abruf) im westlichen Landkreis Regensburg zu. Der 70% Gemeindeanteil am Betriebskostendefizit wird anteilig für den Markt Nittendorf übernommen. Mehrheitlich beschlossen Ja 14 Nein 1 Anwesend 15 Auszug aus der Marktratssitzung am 22.03.2022 Regensburg (RL).Wer sich an ausgewählten Standorten ein E-Auto ausleihen will, kann dies unkompliziert tun. Die Kommunale Energie Regensburger Land eG (KERL eG) bietet allen Landkreisbürgerinnen und - bürgern die Möglichkeit dazu. Bereits 15 Elektrofahrzeuge sind für die Landkreisbürgerinnen und -bürger in Alteglofsheim, Donaustauf, Köfering, Laaber, Lappersdorf, Neutraubling, Nittendorf, Obertraubling, Pentling, Pettendorf, Regenstauf, Schierling, Sinzing, Wenzenbach sowie am Landratsamt Regensburg stationiert. Wie gut das eCarsharing genutzt wird, zeigt die Jahresauswertung der KERL eG für 2021: 483 Nutzer legten bei 1.953 Fahrten insgesamt 154.610 Kilometer zurück. Zum Vergleich: 2020 wurde dieses Angebot 341mal genutzt bei 1.351 Fahrten und 101.773 zurückgelegten Kilometern. Allerdings verfügte die KERL eG zu diesem Zeitpunkt auch nur über zehn Fahrzeuge. Landrätin Tanja Schweiger: „Das eCarsharing unserer Energiegenossenschaft ist eines von vielen Projekten und Initiativen unseres umfangreichen Klimaschutzmangements. Der Landkreis leistet damit einen aktiven Beitrag zum Energiesparen und zur Ressourcenschonung.“ SO FUNKTIONIERT DAS ECARSHARING DER KERL EG: Wo kann ich mich registrieren? Unter www.KERLeG.de können sich Interessierte registrieren. Nach der Registrierung wird im Landratsamt Regensburg oder bei der Standortkommune nach einer kurzen Sichtung des Führerscheines der Account zum Buchen der E-Autos freigeschaltet. In Zusammenarbeit mit das Stadtwerk.Regensburg kann anschließend das gewünschte Fahrzeug gebucht werden. Über diese gemeinsame Buchungsplattform (auch als App verfügbar) können nun sowohl die Fahrzeuge vom das Stadtwerk.Earl als auch von der KERL eG genutzt werden. Hotline rund um die Uhr erreichbar Die Kooperation mit das Stadtwerk.Regensburg und dem das Stadtwerk.Earl-Projekt bietet zudem die Möglichkeit, dass sich Nutzer der E-Fahrzeuge bei Problemen oder im Pannenfall an eine Notfall-Hotline wenden können. Diese telefonisch unter 0941 6013838 erreichbar. Kostenfreies Auftanken an allen Standortladepunkten – günstige Nutzungsgebühren Die Fahrzeuge des eCarsharings der KERL eG sind zum Abschluss der Nutzungszeit wieder an den jeweiligen Standort zurückzubringen und können dort kostenfrei aufgetankt werden. Für die erste (angefangene) Nutzungsstunde wird ein Betrag von vier Euro, für die zweite und dritte von jeweils drei Euro und für jede weitere ein Euro in Rechnung gestellt. Zuzüglich wird eine Kilometerpauschale von 0,10 €/Nutzungsstunde berechnet. Für Jahresabonnenten des RVV gibt es sogar noch einen weiteren Rabatt. Die einmalige Registriergebühr beträgt 29,99 Euro. Bei Registrierung am Landratsamt oder der Standortgemeinde gibt es ein RVV-Streifenticket dazu Der RVV stellt jedem Neukunden des eCarsharing der KERL eG, der die Registrierung am Landratsamt Regensburg oder an einer Standortkommune im Landkreis durchführen lässt, einmalig unentgeltlich ein Streifen-Ticket zur Verfügung. Der entsprechende Gegenwert kann auch auf dem RVV-Kundenkonto gutgeschrieben werden. Kontakt: Bei weiteren Fragen steht das Team der KERL eG unter 0941 4009-464 gerne zur Verfügung. eCarsharing im Landkreis Regensburg gut unterwegs der BMWi3 ist in donaustauf stationiert und gehört zur e-auto-Flotte der kerl eg. foto: nAtAschA buberger

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