Mitteilungsblatt des Marktes Nittendorf

MAI 2022 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DES MARKTES NITTENDORF 19 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DES MARKTES NITTENDORF Herausgeber der „Amtlichen Nachrichten und Mitteilungen des Marktes Nittendorf“ und verantwortlich für deren Inhalt: Markt Nittendorf, 1. Bürgermeister Helmut Sammüller, Am Marktplatz 3, 93152 Nittendorf, Tel. 09404/642–0 Die Marktverwaltung ist verpflichtet, die Grabdenkmäler in den gemeindlichen Friedhöfen zur Vermeidung von Gefahren alljährlich auf ihre Standfestigkeit hin zu überprüfen. Diese Überprüfung findet am Dienstag, den 17. Mai 2022, zu folgenden Uhrzeiten statt: Nittendorf (neuer Friedhof) 9.00 Uhr- 9.20 Uhr  Etterzhausen 9.30 Uhr- 9.50 Uhr  Thumhausen 10.00 Uhr-10.20 Uhr  Undorf 10.30 Uhr-11.15 Uhr  Interessierte Grabnutzungsberechtigte können sich zu den angegebenen Zeiten einfinden, um bei der Kontrolle anwesend zu sein. Wird bei der Überprüfung festgestellt, dass Grabdenkmäler nicht mehr standsicher sind, so hat der Markt als Friedhofsträger im Interesse der Verkehrssicherheit notwendige Anordnungen zu erlassen. Die Friedhofsverwaltung wird den Nutzungsberechtigten schriftlich von der mangelnden Standsicherheit unterrichten und ihn unter Setzung einer angemessenen Frist auffordern, für die Standsicherheit des Grabmales zu sorgen. Für Rückfragen steht die Friedhofsverwaltung, Tel. 09404/642-114, gerne zur Verfügung. Vor einigen Wochen hat ein freilaufender Hund am Rande eines Wohngebietes in Nittendorf ein Reh verfolgt, gestellt und schwer verletzt. Der benachrichtigte Jagdpächter musste das Tier von seinem Leiden erlösen. Der Markt verweist in diesem Zusammenhang auf das im Marktgebiet geltende Anleingebot. Nach der einschlägigen Verordnung sind im Gemeindegebiet große Hunde, das sind Tiere mit mehr als 50 Zentimeter Schulterhöhe, auf allen öffentlichenWegen innerhalb der Ortschaften und außerhalb auf allen Geh-, Wander- und Radwegen ständig an der Leine zu führen. Außerdem handelt nach dem Bayerischen Jagdgesetz ein Hundebesitzer ordnungswidrig, wenn dieser seinen Hund unbeaufsichtigt frei in einem Jagdrevier laufen lässt. Ein besonderes Augenmerk sollten Hundehalter auf ihre Tiere auch in der kommenden Brutsaison haben. Bodenbrütende Vögel können durch freilaufende Hunde aufgescheucht werden und die Brut gefährdet sein. Auch für Rehkitze, die im Frühjahr vom Muttertier in Wiesen abgelegt werden, sind freilaufende Hunde eine große Gefahr, weil die Jungtiere nicht fliehen und deshalb leichte Beute für die Hunde sein können. Ein weiterer Hinweis: Nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz kann man Wiesen und Äcker als Teile der freien Natur grundsätzlich betreten. In der Vegetationszeit, also in der Zeit von März bis Oktober, ist dies allerdings nicht erlaubt. Das gilt für alle Spaziergänger, gleich, ob mit oder ohne Hund. Dabei fällt auch der „wilde“ Trampelpfad durch dieWiese unter das Betretungsverbot. Hunde an die Leine Überprüfung der Standsicherheit der Grabdenkmäler in den gemeindlichen Friedhöfen Bürgersteige sauber halten Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass im Markt Nittendorf eine Verordnung besteht, nach der alle Grundstückseigentümer verpflichtet sind, die Bürgersteige sauber zu halten. Dies gilt nicht nur imWinter, wo Eis und Schnee zu entfernen sind, sondern auch in den übrigen Monaten. Das Reinigen der Straßenflächen mit der gemeindlichen Kehrmaschine stellt eine freiwillige Leistung des Marktes dar, auf die kein Anspruch besteht. Die Bürgersteige sind demnach von Schmutz und evtl. auch vom Split, der noch vom Streuen im Winter verblieben ist, zu säubern. Wir bitten sehr herzlich wie dringend, diese Vorschrift zu beachten und mitzuhelfen, dass Belästigungen oder gar Gefährdungen der Passanten vermieden werden. Ihre Marktverwaltung

RkJQdWJsaXNoZXIy OTM2NTI=