Mitteilungsblatt des Marktes Nittendorf

APRIL 2022 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DES MARKTES NITTENDORF 17 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DES MARKTES NITTENDORF Herausgeber der „Amtlichen Nachrichten und Mitteilungen des Marktes Nittendorf“ und verantwortlich für deren Inhalt: Markt Nittendorf, 1. Bürgermeister Helmut Sammüller, Am Marktplatz 3, 93152 Nittendorf, Tel. 09404/642–0 Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass im Markt Nittendorf eine Verordnung besteht, nach der alle Grundstückseigentümer verpflichtet sind, die Bürgersteige sauber zu halten. Dies gilt nicht nur imWinter, wo Eis und Schnee zu entfernen sind, sondern auch in den übrigen Monaten. Das Reinigen der Straßenflächen mit der gemeindlichen Kehrmaschine stellt eine freiwillige Leistung des Marktes dar, auf die kein Anspruch besteht. Die Bürgersteige sind demnach von Schmutz und evtl. auch vom Split, der noch vom Streuen imWinter verblieben ist, zu säubern. Wir bitten sehr herzlich wie dringend, diese Vorschrift zu beachten und mitzuhelfen, dass Belästigungen oder gar Gefährdungen der Passanten vermieden werden. Ihre Marktverwaltung Bürgersteige sauber halten Haushaltssatzung des Zweckverbandes der Wasserversorgungsgruppe Laber-Naab (Landkreis Regensburg) für das Haushaltsjahr 2022 Aufgrund der Art. 40 Abs. 1 und 2 sowie Art. 26 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 63 ff. Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband der Wasserversorgungsgruppe Laber-Naab folgende Haushaltssatzung § 1 Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Erfolgsplan in den Erträgen mit 8.427.000,-- € und Aufwendungen mit 8.915.000,-- € und im Vermögensplan in den Einnahmen mit 9.660.000,-- € und Ausgaben mit 9.660.000,-- € ab. § 2 Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.500.000,-- € festgesetzt. § 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan wird auf 0,-- € festgesetzt. § 4 Eine Betriebskostenumlage wird nicht erhoben. § 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach demWirtschaftsplan des Eigenbetriebs wird auf 2.000.000,-- € festgesetzt. § 6 Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen. § 7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2022 in Kraft. Beratzhausen, 16.02.2022 Zweckverband zur Wasserversorgungsgruppe LaberNaab 1. Verbandsvorsitzender Josef Bauer Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gemäß § 4 BekV für die Dauer ihrer Gültigkeit in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes zur Einsichtnahme bereit (Art. 65 Abs. 3GO).

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