Mitteilungsblatt des Marktes Nittendorf

MÄRZ 2022 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DES MARKTES NITTENDORF 15 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DES MARKTES NITTENDORF Herausgeber der „Amtlichen Nachrichten und Mitteilungen des Marktes Nittendorf“ und verantwortlich für deren Inhalt: Markt Nittendorf, 1. Bürgermeister Helmut Sammüller, Am Marktplatz 3, 93152 Nittendorf, Tel. 09404/642–0 Der Markt Nittendorf beabsichtigt die Erschließung des Baugebietes „Thumhausen-Süd“. Das geplante Baugebiet liegt am südöstlichen Ortsrand von Thumhausen, einem Ortsteil der Marktgemeinde Nittendorf. Die Entwässerung des Baugebietes soll im Trennsystem erfolgen. Das im Baugebiet „Thumhausen-Süd“ auf den befestigten privaten und öffentlichen Flächen anfallende Niederschlagswasser soll in einem Regenwasserkanal gesammelt und einem Regenrückhalteraum auf dem Grundstück Fl. Nr. 176, Gemarkung Eichhofen mit vorgeschaltetemAbsetzbecken zugeführt werden. Im Regenrückhaltebecken (Volumen 295 m³) soll das im Baugebiet anfallende Niederschlagswasser auf den Wert des natürlicherweise anfallendenWasserabflusses aus der Fläche vergleichmäßigt und anschließend gedrosselt in den bestehenden Straßengraben (Fl. Nr. 167/3, Gemarkung Eichhofen) der Gemeindeverbindungsstraße Thumhausen-Viehhausen eigeleitet werden. Dort soll eine großflächige Versickerung über die belebte Bodenzone in den Untergrund (Grundwasser) erfolgen. Wild abfließendes Wasser aus demAußenbereich soll über Gräben abgefangen und um das Baugebiet herum in Richtung der Talmulde abgeleitet werden. Der Graben im südlichen Bereich soll dabei in das geplante Regenrückhaltebecken (Fl. Nr. 176, Gemarkung Eichhofen) münden. Für die Einleitung des Niederschlagswassers aus dem Baugebiet „Thumhausen-Süd“ sowie von einem Teil des wildabfließendenWassers aus demAußenbereich des Baugebietes in den Untergrund (Grundwasser) beantragt der Zweckverband zur Abwasserbeseitigung im Labertal eine gehobene wasserrechtliche Erlaubnis nach § 15 Wasserhaushaltsgesetz. Gemäß Art. 69 BayWG i.V.m. Art. 73 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) wird das Vorhaben hiermit bekannt gemacht. Die Planunterlagen der Dinauer Ingenieurgesellschaft mbH sind in der Zeit vom 11.03.2022 bis einschließlich 11.04.2022 (Auslegungsfrist) im Rathaus des Marktes Nittendorf, Am Marktplatz 3, 93152 Nittendorf, während der Dienstzeiten öffentlich zur Einsicht ausgelegt. Die Bekanntmachung des Vorhabens wird gemäß Art. 27 a des BayVwVfG zusätzlich online auf der Internetseite des Landratsamtes Regensburg http:// www.landkreis-regensburg.de/Landratsamt/OeffentlicheBekanntmachungen.aspx eingestellt. Dazugehörige Antragsunterlagen/Planunterlagen können innerhalb der o. g. Auslegungsfrist beim Landratsamt Regensburg und beim Markt Nittendorf vollständig eingesehen werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Papierunterlagen maßgeblich ist. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis einschließlich 25.04.2022 (Einwendungsfrist), beim Markt Nittendorf, Am Maktplatz 3, 93152 Nittendorf sowie beim Landratsamt Regensburg, Altmühlstraße 3, 93059 Regensburg, schriftlich oder zur Niederschrift während der üblichen Dienstzeiten Einwendungen gegen das Vorhaben erheben. Vereinigungen, die aufgrund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung einzulegen, können bis Ablauf der vorgenannten Einwendungsfrist beim Landratsamt Regensburg oder beim Markt Nittendorf Stellungnahmen zum Vorhaben abgeben (Art. 73 Abs. 4 Satz 5, Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 BayVwVfG). Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Es wird noch besonders darauf hingewiesen, dass Personen, die Einwendungen erhoben haben,  oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, durch öffentliche Bekanntmachung von dem Erörterungstermin benachrichtigt werden können, die Zustellung der Entscheidung über die Ein-  wendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind. Bleibt ein Beteiligter dem Erörterungstermin fern, so kann auch ohne ihn verhandelt werden. 1. Bürgermeister Helmut Sammüller Bekanntmachung

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