Mitteilungsblatt des Marktes Nittendorf

seniOren und MensCHen Mit BeHinderung 28 Februar 2022 Mitteilungsblatt Markt nittendorf Merkzeichen G = erheblich gehbehindert Kostenlose Beförderung im öffentlichen Nachverkehr nach Erwerb einer Wertmarke ( § 228 ff. SGB IX)oder 50 % Kfz-Steuerermäßigung (§ 3a Abs.2 Satz 1 KraftStG) Ab GdB 70 behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale bei der Steuer absetzbar: 900 Euro (§ 33 Abs. 2a EStG) Im Regelrentenalter oder bei voller Erwerbsminderung Mehrbedarfserhöhung bei Sozialhilfe und ALG II: 17 % (§ 30 SGB XII) Oranger Parkausweis bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen (§ 46 StVG) Tatsächliche Kosten für Fahrten zur Arbeit absetzbar (alternativ zur Entfernungskostenpauschale (§9 Abs. 2 Satz 3 EStG) Gl = Gehörlos Kostenlose Beförderung im öffentlichen Nahverkehr nach Erwerb einer Wertmarke (3 228 ff. SGB IX) oder 50 % Kfz-Steuerermäßigung ( § 3a Abs. 2 Satz 1 KraftStG) Telecom-Sozialtarif bei GdB von mindestens 90: Ermäßigung um bis zu 8,72 Euro/Monat Rundfunkbeitrag: Befreiung für taubblinde Menschen, Ermäßigung für Gehörlose und gehörgeschädigte Menschen denen das Merkzeichen RF zuerkannt wurde ( § 4 RBeitrStV) In vielen Gemeinde Befreiung von der Hundesteuer für ausgebildete Hunde Gehörlosengeld in Berlin, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, SachsenAnhalt, Thüringen H=Hilflos Kostenlose Beförderung im öffentlichen Nahverkehr (§ 228 ff. SGBIX) Kfz-Steuerbefreiung (§ 3a Abs. 1 KraftStG) Pauschbetrag bei der Steuer absetzbar: 7400 Euro (§ 33b Abs. 3 Satz 3 EStG) In vielen Gemeinden Befreiung von der Hundesteuer für ausgebildete Hunde Pflegepauschbetrag für Pflegende: 1800 Euro ( § 33b Abs. 6 EStG) Krankenkasse übernimmt Fahrtkosten zu ambulanten Behandlungen (§ 60 SGB V) Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale bei der Steuer absetzbar: 4500 Euro (§ 33 Abs. 2a EStG) RF= Ermäßigung des Rundfunkbeitrags Ermäßigung des Rundfunkbeitrags auf 5,83 Euro/Monat (§ 4 RBeitrStV) Telecom-Sozialtarif: Ermäßigung um 6,94 Euro/ Monat bei bestimmten Tarifen, nicht bei Flatrates TBL= Taubblind Befreiung vom Rundfunkbeitrag (§ 4 RBeitrStV) Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale bei der Steuer absetzbar: 4500 Euro (§ 33 Abs. 2a EStG) Pauschbetrag bei der Steuer absetzbar: 7400 Euro (§ 33b Abs.3 Satz 3 EStG) Finanzielle Leistungen für taubblinde Menschen in einigen Bundesländern „Hilfen in schwierigen Lebenslagen“– neuer Name für das Sachgebiet im Landratsamt Die Sachgebiete „Senioren und Inklusion“ und „Integrationsstelle“ wurden am 1.10.2021 zu einem Sachgebiet zusammengeführt. Der neue Name lautet: “Hilfen in schwierigen Lebenslagen“, welcher das umfassende Angebot des Sachgebiets widerspiegelt. Aufgrund dieser Neuerung werden sich in Bälde auch die beiden Funktionspostfächer ändern, d.h. statt senioren.inklusion@lraregensburg.de und integration@lra-regensburg.de erreichen Sie uns dann über die Mailadressen Hilfen.lebenslagen@lra-regensburg.de  (gesamtes Sachgebiet) sprachmittler@lra-regensburg.de (entspre-  chender Arbeitsbereich der Integrationsstelle) Zwecks Umgewöhnung können Sie uns nach der Umstellung für eine gewisse Übergangszeit sowohl unter den alten als auch unter den neuen Funktionspostfächern erreichen. Pflege-und Wohnberatung in den Gemeinden Das neue Sachgebiet „Hilfen in schwierigen Lebenslagen“ bietet seit dem neuen Jahr 2022 eine Pflege- und Wohnberatung , die man telefonisch, bei einem persönlichen Besuch im Landratsamt oder zu Hause in Anspruch nehmen kann. Dieses Angebot soll verbessert werden , d.h. es können Beratungen im Rahmen von Sprechzeiten in der Gemeinde , sozusagen „vor Ort“ stattfinden. Angesprochen sind alle Senioren/ innen und Menschen mit Behinderung , aber auch alle „pflegenden“ Angehörigen. Was wird angeboten? Beratung rund um die Pflegeleistungen, Hilfe  bei Antragstellung eines Pflegegrades. Unterstützung bezüglich der Begutachtungs-und Widerspruchverfahren durch den MD Bayern (Medizinischer Dienst) Aufzeigen verschiedener Unterstützungs-  möglichkeiten im Sinne von Alltagshilfsmitteln, altersgerechtes umgebungsunterstützendes Wohnen, sowie Entlastung pflegender Angehöriger durch Freiwillige der Helferkreise „Auszeit“ für Menschen mit Demenz und „MeHr Leben“ für Menschen mit erworbener Hirnschädigung Wohnberatung zum barrierefreien Bauen  nach DIN 18040-2 sowie zu weiteren Fördermöglichkeiten Unterstützung bei Beantragung eines  Schwerbehindertenausweises Das Landratsamt und der Markt Nittendorf bitten dabei um Rückmeldung, ob Interesse für ein solches Angebot für Pflege-und Wohnberatung im Markt Nittendorf besteht, möglichst bis zum 10.2.22 , damit die Planungen der Sprechzeiten in der Gemeinde abgestimmt werden können. Sie können sich dabei im Markt Nittendorf bei Frau Gerhardinger unter der Telefonnummer ( 09404-642-102) oder im Landratsamt bei Frau Mai 0941-4009-198 oder Frau Reichel 0941-4009-149 melden. Ludwig Haas Ihr Beauftragter für Menschen mit Behinderung im Markt Nittendorf Der Behindertenausweis (Teil 3) anzeige

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