Mitteilungsblatt des Marktes Nittendorf

29 Mai 2021 senioren und MensCHen Mit BeHinderung Mitteilungsblatt Markt Nittendorf Die meisten Menschen wünschen sich, auch im Alter in ihrer Wohnung oder ihrem Haus woh- nen bleiben zu können. Dafür sollte aber diese oder dieses barrierefrei sein. Für Umbaumaß- nahmen gibt es eine Reihe von attraktiven Zuschüssen. Wer einen notwendigen Umbau plant, sollte sich im Vorfeld bereits Gedanken machen und Erkundigungen einziehen, ob er finanzielle Zuschüsse erhalten kann. Zuschüsse und För- dermittel vergeben die Kreditanstalt für Wie- deraufbau (KfW), das jeweilige Bundesland sowie bei einem Pflegegrad die Pflegekasse. Staatliche Zuschüsse „Altersgerecht-Umbauen” Die KfW-Bank fördert den barrierefreien Umbau von Immobilien sowohl mit Zuschüs- sen als auch mit Krediten. Mit dem Investiti- onszuschuss „Altersgerecht-Umbauen” (Förder- produkt 455) werden Umbaumaßnahmen unterstützt, die das Leben zuhause im Alter ermöglichen oder erleichtern. Förderberechtigt sind sowohl Mieter als auch Eigentümer jeden Alters. Sie können einen Zuschuss von bis zu 6250 Euro erhalten. Darüber hinaus gibt es den Kredit " Altersgerecht Umbauen" (Förder- produkt 159) zu sehr günstigen Konditionen. Pflegekassenzuschüsse Auch die Pflegekassen bieten Zuschüsse für Umbauten an. Voraussetzung dafür ist ein anerkannter Pflegegrad. Ein Anspruch besteht bereits ab Pflegegrad 1. Die Wohnraum-Anpas- sungen sollen nicht nur dazu dienen, ein selb- ständiges Leben im Alter zu führen, sondern auch die häusliche Pflege erleichtern. Die Kas- sen gewähren in der Regel einen einmaligen Zuschuss von maximal 4000 Euro pro Person. Ändern sich der Pflegebedarf und der Pflege- grad und werden dafür weitere Umbauten not- wendig können Betroffene unter Umständen einen nochmaligen Zuschuss erhalten. Zuschüsse des Bundeslandes Darüber hinaus kann es sich lohnen, sich nach einer Förderung durch das eigene Bundesland zu erkundigen. Allerdings sind die Förderpro- gramme sowie die Bewilligungskriterien in den Bundesländern sehr unterschiedlich. Die Pro- gramme sind oft auch zeitlich begrenzt. Ansprechpartner können die Wohnungsämter des jeweiligen Landkreises, der Stadt oder der Gemeinde sein sowie die Staats- bzw. Landes- banken. Einige Landesverbände des VdK haben ebenfalls eigene Wohnberatungsstellen. Zudem bieten auch viele Kreisverbände des VdK individuelle Informationen zum Thema Wohnraumanpassung an. Auch können sich die BürgerInnen im Land- ratsamt Regensburg in der Abteilung „Senioren und Inklusion” zu dieser Thematik informieren. Weitere Infos über barrierefreie Umbauten und Zuschüsse gibt es im Internet auf folgenden Webseiten: www.baufoerderer.de " www.gutesbad.de/foerdermittel-suche " www.foerderdatenbank.de " Ludwig Haas Ihr Beauftragter für Menschen mit Behinde- rung im Markt Nittendorf (Text mit leichten Abänderungen entnommen aus der VdK Zeitung März 2021) zuschüsse für Barrierefreiheit aNzeige aNzeige aNzeige

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