Mitteilungsblatt des Marktes Nittendorf

33 April 2021 SENIOREN UND MENSCHEN MIT BEHINDERUNG Mitteilungsblatt Markt nittendorf Menschen mit Behinderung brauchen im Alltag oft Hilfe und damit entstehen ihnen zuweilen hohe Kosten. Diese können sie unter Berück- sichtigung eines zumutbaren Eigenanteils bei der Steuererklärung absetzen. Anstatt Einzel- nachweise zu sammeln und diese beim Finanz- amt einzureichen, können sie jedoch auch Pau- schalbeträge nutzen. Diese wurden erstmals seit 1975 – also nach 45 Jahren – endlich wie- der einmal geändert. Die Bundesregierung hat insgesamt ein großes Paket an Steuererleichterungen für Menschen mit Behinderung beschlossen. Ab dem 1.1.2021 haben sich die Pauschalbeträge ver- doppelt. Der Grad der Behinderung (GdB) wurde somit an das Sozialrecht angepasst. Neu ist, dass auch Menschen mit einem GdB von 20 den Pauschbetrag steuerlich nutzen kön- nen. Einschränkungen und zusätzliche Nach- weise, die bisher für alle mit einem GdB Wert bis 50 galten, entfallen somit und sind künftig nicht mehr zu erbringen. Sind die Betroffenen berufstätig und angestellt und wollen schon jetzt von der Erhöhung der Behindertenpau- schale profitieren und nicht erst im nächsten Jahr, wenn man die Steuererklärung für 2021 abgeben muss, können sie sich den Betrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen und das Finanzamt muss dann mit dem erhöhten Wer- ten die Steuer berechnen. Den Antrag kann man beim zuständigen Finanzamt stellen. Trotz Erhöhung der Pausch- beträge muss man diesen Antrag nicht noch- mal einreichen, wenn man das bereits in der Vergangenheit gemacht hat. Es ist aber auch möglich , den erhöhten Pauschalbetrag erst bei der Einkommensteuererklärung anzugeben. Als Nachweis reicht eine Kopie des Bescheides vom Versorgungsamt oder durch einen Schwerbehindertenausweis. Wichtig zu wissen ist, dass für die Steuerklärung 2020 und die Jahre zuvor noch die bisherigen Behinderten- Pauschbeträge gelten. Wird eine Behinderung erst im Laufe des Jah- res festgestellt, ändert sich am Anspruch nichts, denn der Pauschbetrag kann in voller Höhe genutzt werden. Wird der Pauschbetrag erhöht oder gesenkt, können die Betroffenen den höheren Betrag für das ganze Jahr steuerlich geltend machen, denn die Pauschbeträge sind immer Jahresbe- träge. Aber um den Behinderten-Pauschbetrag zu beantragen, muss man unbedingt eine Steu- ererklärung abgeben. Tatsächliche Kosten und Pauschbetrag Manchmal rechnet es sich, behinderungsbe- dingte Kosten nicht über den Pauschalbetrag abzusetzen, sondern die tatsächlich entstande- nen Aufwendungen anzugeben. Das sollte man sich aber vorher genau überlegen und ausre- chen, denn es ist nicht beliebig wählbar, welche Kosten in der Steuererklärung an welcher Stelle geltend gemacht werden dürfen. Außer- dem gibt es eine sogenannte "zumutbare Belas- tung". Diese sollten die Steuerpflichtigen ken- nen. Sie hängt von der Höhe aller Einkünfte, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder ab. Nur dann können Betroffene einschätzen, ob es sich lohnt, ihre entstandenen Kosten ein- zeln nachzuweisen., indem sie Quittungen und Belege sammeln , um damit die Steuerlast wei- ter zu senken. Die neue Fahrtkostenpauschale Für behinderungsbedingte Fahrtkosten wurde eine Pauschbetragsregelung eingeführt und die bisherigen Einzelnachweise für solche Fahrten müssen nicht mehr eingereicht werden. Eine Pauschale in Höhe von 900 Euro erhalten zukünftig Steuerpflichtige ab einem GdB 80 mit dem Merkzeichen G. Wenn man das Merk- zeichen aG, Bl, TBl oder H hat, können Fahrten, die in einem Zusammenhang mit der Behin- derung stehen, mit einer Pauschale von 4500 Euro abgesetzt werden. Der erhöhte Behinder- ten-Pauschbetrag für Hilflose und Blinde beträgt unabhängig vom GdB ab 2021 7400 Euro, bis Ende 2020 3700 Euro. Darüber hinaus berücksichtigt das Finanzamt keine wei- teren Fahrtkosten. Ludwig Haas Ihr Beauftragter für Menschen mit Behinde- rung im Markt Nittendorf Die neuen Pauschbeträge ab 2021 GdB 20 384 Euro Gdb 30 620 Euro GdB 40 860 Euro Gdb 50 1140 Euro GdB 60 1440 Euro GdB 70 1780 Euro GdB 80 2120 Euro GdB 90 2460 Euro GdB 100 2840 Euro GdB 80-100 + 900 Euro + Merkzeichen G Merkzeichen aG, H, Bl,BTl, +4500 Euro Pflegegrad 4 und 5 neue Behinderten-Pauschbeträge bei der Steuer ab 2021 anzeige anzeige

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