Mitteilungsblatt des Marktes Nittendorf

45 oktober 2020 SeNioReN uNd MeNSCHeN MiT BeHiNdeRuNG Mitteilungsblatt Markt Nittendorf Die Bundesregierung hat beschlossen, den Behinderten-Pauschalbetrag zu verdoppeln. Damit erfüllt sie endlich eine lange Forderung des VdK. Die neuen Regelungen gelten ab Januar 2021. Um in den Genuss der Steuerer- leichterung zu kommen, sollte jeder in seinem Bescheid vom Versorgungsamt oder auf sei- nem Schwerbehindertenausweis nachschauen, ob er noch gültig ist. Die Mobilität, Betreuung oder höherer Wäsche- bedarf- Menschen mit Behinderung haben oft zusätzliche Kosten. Diese können sich leicht auf mehrere hundert Euro im Jahr summieren. Für den Ausgleich sorgt der sogenannte Behin- derten-Pauschbetrag. Von der Erhöhung profitieren behinderte Steu- erpflichtige erstmals, wenn sie im Jahr 2022 ihre Steuererklärung für 20121 abgeben. Wie hoch der Pauschbetrag ist, hängt vom Grad der Behinderung (GdB) ab. Mit einem GdB von 50 kann ein schwerbehinderter Mensch künftig 1150 Euro geltend machen, derzeit sind es 570 Euro. Für hilflose und blinde Men- schen mit Merkzeichen "H" beziehungsweise "Bl" erhöht sich der Betrag von 3700 auf 7400 Euro. Neu ist, dass Menschen mit einem GdB von 20 von einem Pauschbetrag profitieren. Er liegt bei 384 Euro. Wer einen GdB unter 50 hat, muss keine weiteren Voraussetzungen mehr erfüllen. Damit wird es einfacher, Steuern zu sparen. Liegen die tatsächlichen Kosten nach Abzug des Eigenanteils weit über dem Pauschbetrag, lohnt es sich eine Einzelabrechnung zu prüfen. Diese können behinderte Steuerpflichtige beim Finanzamt beantragen und zahlen so noch weniger Steuern. Der Einzelnachweis bei den behinderungsbe- dingten Fahrtkosten wird durch zwei neue Pauschbeträge ersetzt. Für geh-und stehbehin- derte Menschen mit einem GdB von mindes- tens 80 oder von mindestens 70 und Merkzei- chen "G" sind es 900 Euro. Mit Merkzeichen "aG" und "H" sind es 4500 Euro. Die Informationen sind mit freundlicher Genehmigung einem Artikel der VdK Zeitung entnommen. Ihr Beauftragter für Menschen mit Behinde- rung im Markt Nittendorf Ludwig Haas Behinderte zahlen bald weniger Steuern Integrationsdienste sind Beratungsstellen, die im Auftrag des ZBFS -Inklusionsamtes, der Agentur für Arbeit und der Rehabilitationsträ- ger arbeiten. Zu deren Aufgabe gehört es, • schwerbehinderte Menschen zu beraten, zu unterstützen und auf geeignete Arbeitsplätze zu vermitteln • Arbeitgeber und betriebliche Helfer bei allen Fragen im Zusammenhang mit der Beschäfti- gung behinderter Menschen zu beraten • Arbeitgebern, die schwerbehinderten Men- schen eine Beschäftigung anbieten wollen, geeignete Bewerber zu vermitteln und diese auf den vorgesehenen Arbeits-bzw. Ausausbil- dungsplatz vorzubereiten • Arbeitgeber über alle in Betracht kommenden Leistungen zu informieren, im Einzelfall abzu- klären, und bei Beantragung zu unterstützen. Ratsuchende, d.h. schwerbehinderte und behinderte Menschen, Arbeitgeber sowie das das betriebliche Integrationsteam wie Betriebsrat/Personalrat, Schwerbehinderten- vertretung und Beauftragte des Arbeitgebers, können sich direkt an den Integrationsdienst in ihrer Nähe wenden. Kontaktadresse IFD Oberpfalz, Gewerbepark D 85, 93059 Regensburg, Tel. 0941/ 280769-0 integrationsfachdienst für behinderte Menschen (iFD) aNzeige aNzeige aNzeige aNzeige

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